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Fragen an Jürgen Wolz

18.11.2011 12:02 Uhr
Fragen an Jürgen Wolz

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Fragen an Jürgen Wolz

47. Änderungsverordnung der StVZO

Neue Regeln für die HU

Voraussichtlich im Februar wird der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) verabschieden. Wird der Zeitplan gehalten, treten mit der 47. Änderungsverordnung zum 1. April 2012 einige Neuerungen bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen in Kraft. Darauf hat die TÜV Süd Auto Service GmbH in einer aktuellen Mitteilung hingewiesen. Wichtigste Änderungen werden demnach ein neuer bundesweit über alle Prüforganisationen einheitlicher Mangelbaum für die Beurteilung von Fahrzeugmängeln, die Prüfung elektronischer Sicherheitssysteme wie ABS, ESP oder Spurhalteassistent mittels HU-Adapter sowie die Einführung einer kurzen Probefahrt (s. auch Interview im Kasten) sein.

Einheitlich geregelt werden soll mit der 47. Änderungsverordnung auch das Thema Rückdatierung der HU-Plakette. Bislang gibt es hier von Bundesland zu Bundesland abweichende Vorgehensweisen. In Süddeutschland wird die neue HU-Plakette bei Terminüberziehung grundsätzlich auf den eigentlich fälligen Untersuchungstermin zurückdatiert. Wer zwei Monate den Termin überzieht, muss sein Fahrzeug also bislang schon nach 22 Monaten zur HU vorführen. In anderen Bundesländern ist für die Gültigkeitsdauer der neuen Plakette grundsätzlich der tatsächliche Untersuchungstermin maßgeblich. Theoretisch können Fahrzeughalter also „Zeit schinden“, riskieren dabei allerdings Bußgelder. „Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird“, erklärt Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern bei TÜV Süd. Die einheitliche Handhabung der Untersuchungsfristen und der neue Mangelbaum sollen direkt mit der 47. ÄVO in Kraft treten.

Die Überprüfung von Fahrzeugen mittels HU-Adapter sowie die obligatorische Probefahrt werden erst zeitverzögert in die Untersuchungen einfließen. Denn diese Regelungen werden zunächst nur Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. April 2012 betreffen.

Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle Bayern, TÜV Süd Mobilität

Welchem Zweck dient künftig die Probefahrt im Rahmen der HU?

Die Probefahrt, z.B. bei Einfahrt in die Prüfhalle, muss mit mindestens 8 km/h absolviert werden. Dabei sind Lenkbewegungen durchzuführen und die Bremse zu betätigen. Dies dient zur Konditionierung bzw. Aktivierung der verbauten Assistenzsysteme.

Müssen TÜV-Werkstattpartner ihre Ausstattung für die elektronische HU aufrüsten?

Nein, für die Prüfung von ABS, ESP, Abstandsreglern etc. nutzen unsere Ingenieure den HU-Adapter, mit dem wir alle Prüfer ausrüsten.

Was ändert sich durch den neuen Mangelbaum bei der HU?

Allen Prüforganisationen wird ein einheitliches Bewertungsschema zwingend vorgegeben. Diese Standardisierung bietet neben einer

besseren Analysemöglichkeit für den Verordnungsgeber auch für Kunden einen Vorteil: Sie erhalten im Prüfbericht detailliertere Hinweise zu festgestellten Mängeln und können diese quasi direkt als Reparaturauftrag an ihre Werkstatt weiter geben.

Verteuert sich dadurch die HU?

Nein, das war Vorgabe des Gesetzgebers. Der größere Prüfumfang sollte durch den effizienten Einsatz des HU-Adapters kompensiert werden.

TÜV Kontakt

TÜV NORD Mobilität

Klaus Jürgensen

Tel. 05 11/9 86-10 10, Fax -21 05

kljuergensen@tuev-nord.de

TÜV SÜD Auto Service

Wolfgang Eichler

Tel. 0 89/57 91-16 52, Fax -23 81

wolfgang.eichler@tuev-sued.de

TÜV Rheinland Group

Andreas Schumm

Tel. 02 21/8 06-33 20, Fax -27 24

andreas.schumm@de.tuv.com

TÜV Ticker

TÜV NORD ist offizieller Verifizierungspartner des Carbon Disclosure Projects (CDP). CDP stellt u.a. die Treibhausgas-Emissionen von 3.050 Unternehmen zusammen, darunter nahezu alle Dax-Konzerne. TÜV NORD fördert insofern die transparente CO2-Bilanzierung.

TÜV Training

Weiterbildungsangebote im Netz:

TÜV NORD: http://seminarsuche.tuev-nord.de

TÜV SÜD: www.tuev-sued.de/akademie_de/lehrgaenge_und_trainings

TÜV Rheinland: www.tuv.com/de/seminare.html

TÜV-Bus-Report

Fast jeder zweite Bus mit Mängeln

Fast die Hälfte der Busse in Deutschland fällt bei der Hauptuntersuchung mit Mängeln auf. An jedem siebten Fahrzeug wurden erhebliche Mängel festgestellt. Dies geht aus dem TÜV-Bus-Report 2011 hervor, den der VdTÜV heute der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Quote der erheblichen Mängel aller Linien- und Reisebusse beträgt demnach 13,8 Prozent. Geringe Mängel stellten die TÜV-Experten an 30,5 Prozent aller Fahrzeuge fest, mängelfrei waren 55,5 Prozent, 0,2 Prozent der vorgeführten Busse wurden als „verkehrsunsicher“ stillgelegt. Für den TÜV-Bus-Report werteten die Experten rund 50.000 Hauptuntersuchungen von Reise- und Linienbussen aus. Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung ab acht Sitzplätze ist sie im jährlichen Rhythmus vorgeschrieben. Die Erhebung dieser Datenbasis ist neutral und objektiv, sie stützt sich auf den amtlichen Prüfkatalog der Hauptuntersuchung, in der vom Gesetzgeber über 130 einzelne Prüfpunkte vorgeschrieben sind. Besonders häufig stellten die TÜV-Experten Mängel an der Beleuchtung fest. Über alle Altersgruppen waren im Durchschnitt 19,4 Prozent der geprüften Busse betroffen, hieß es.

TÜV NORD

Stromtanke eröffnet

Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister und Guido Rettig, Vorsitzender des Vorstands der TÜV Nord Gruppe, haben in Hannover-Döhren die eSTATION zur Ladung von Elektrofahrzeugen eingeweiht. Die Anlage bietet insgesamt neun Lademöglichkeiten. Das Besondere: Besucher können ihre E-Autos, -Roller und -Bikes kostenlos aufladen, hieß es in einer Mitteilung. Die Energieversorgung gelingt durch auf dem Dach installierte Sonnenkollektoren. Der daraus gewonnene Strom wird an die Batterien der darunter stehenden Fahrzeuge weitergegeben. Der TÜV NORD gab bekannt, dass zur festen Elektromobil-Flotte zunächst vier Fahrzeuge gehören: Ein Mercedes A-Klasse E-Cell, ein Citroën C-Zero, ein Mitsubishi i-Miev und künftig auch ein Opel Ampera. In seiner Rede kündigte Guido Rettig darüber hinaus an, dass die TÜV NORD Gruppe die Bewerbung der Metropolregion Hannover – Braunschweig – Göttingen – Wolfsburg für ein nationales Schaufenster Elektromobilität aktiv unterstützen werde. Anlässlich der Einweihung führte eine E -Mobilitäts-Rallye durch die Landeshauptstadt. Insgesamt waren mehr als zehn E-Fahrzeuge auf den Straßen Hannovers unterwegs.

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