Rückrufaktion für einen chinesischen Autobabysitz: Der Artikel Ningbo LM402, der in erster Linie von der Firma Thomas Philipps in seinen 240 Sonderpostenmärkten verkauft wurde, kann dort gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Ein Verkauf über Internet-Portale kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Laut KBA-Warnhinweis versagt der Sitz bei der Aufprallprüfung. Offenbar kann der Griff des Sitzes leicht abreißen und so ein Verletzungsrisiko für Kinder darstellen. (asp)