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Audi-Rückruf: Eingeschränkte Beifahrerairbagfunktion

16.04.2021 14:03 Uhr | Lesezeit: 2 min
Audi-Rückruf: Eingeschränkte Beifahrerairbagfunktion
Bei den Audi-Modellen A6 und A7 (Bild) kann sich der Beifahrerairbag unter Umständen nicht richtig öffnen.
© Foto: Audi

Audi ruft seine beiden Modelle A6 und A7 zurück in die Werkstätten. Bei über 10.000 Fahrzeugen in Deutschland kann sich der Beifahrerairbag aufgrund einer fehlenden Sollbruchstelle in der Instrumententafel nicht richtig entfalten.

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Audi ruft deutschlandweit rund 10.349 Fahrzeuge seiner Modelle A6 und A7 aus dem Bauzeitraum 07.08.2018 und 17.12.2020 zurück in die Werkstätten. Grund ist ein Herstellungsfehler in der Instrumententafel, welche nicht über die vorgesehene Sollbruchstelle für den Seitenairbag verfügt. Im Falle eines Unfalls besteht die Gefahr, dass sich der Airbag nicht vollständig öffnen und den Beifahrer nicht wie vorgesehen schützen kann. Außerdem können sich Bruchstücke von der Instrumententafel lösen und Fahrzeuginsassen verletzen.

Als Abhilfemaßnahme wird in der Werkstatt die Instrumententafel der betroffenen Fahrzeuge kontrolliert und bei Bedarf ausgetauscht. Der interne Code für den Rückruf lautet "70i2", weltweit umfasst die vom KBA überwachte Aktion 10.400 Einheiten.

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