Auch bei der Bewerbung von Tageszulassungen sind Verbrauchs- und Emissionsangaben erforderlich, wenn auf die Motorisierung hingewiesen wird. Wer eine Abmahnung vermeiden will, sollte dies unbedingt beachten. Die entsprechenden Vorschriften der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) werden zunehmend Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, registriert der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe. Das Oberlandesgericht Köln etwa hat in einem Urteil vom 14. Februar 2007 (Az.: 6 U 217/06) festgestellt, dass auch Tageszulassungen als "neue Personenkraftfahrzeuge im Sinne Pkw-EnVKV" zu qualifizieren sind. Somit sind bei der Bewerbung dieser Fahrzeuge Verbrauchs- und Emissionswerte anzugeben, wenn Angaben zur Motorisierung in der Werbung enthalten sind. Bis auf weiteres empfiehlt der ZDK zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs daher, auch bei konkreter Versionsbezeichnung der Fahrzeuge Verbrauchs- und Emissionsangaben in die Werbung von Neufahrzeugen und Tageszulassungen aufzunehmen. Ob auch die konkrete Versionsbezeichnung eines Fahrzeugs entsprechende Informationsverpflichtungen auslöst, wird derzeit von den Oberlandesgerichten Köln und Oldenburg bejaht. Inwieweit dies auch durch den Bundesgerichtshof bestätigt wird, bleibe abzuwarten, so der Verband. (AH)
Tipp: Reklame für Tageszulassungen überprüfen
Verbrauchs- und Emissionswerte sollten in der Bewerbung der Pkw nicht fehlen