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Schadenersatz-Klage gegen Daimler: Erste BGH-Verhandlung im Herbst

08.06.2020 08:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundesgerichtshof
Der BGH verhandelt im Herbst zum ersten Mal über eine Schadenersatz-Klage eines Diesel-Käufers gegen Daimler.
© Foto: Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof verhandelt Ende Oktober die erste Schadenersatz-Klage eines Diesel-Käufers gegen Daimler. Der Besitzer des Fahrzeugs hält die verbaute Technik für eine unzulässige Abschalteinrichtung, das sieht der Autobauer anders.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt im Herbst zum ersten Mal über die Schadenersatz-Klage eines Diesel-Käufers gegen Daimler. Als Termin wurde der 27. Oktober angesetzt, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Ob an dem Tag auch schon das Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. VI ZR 162/20)

Der Kläger hatte seinen Mercedes Anfang 2017 gebraucht gekauft. Das Auto hat einen Diesel-Motor der Baureihe OM 651. Bei diesem Fahrzeugtyp werden die Abgase zum Teil wieder im Motor verbrannt. Das verringert den Stickoxid-Ausstoß. Wie viele Abgase zurückgeführt werden, ist unterschiedlich und hängt mit von der Außentemperatur ab.

Der Käufer hält die Technik für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Sie führe dazu, dass das Auto bei behördlichen Prüfungen Grenzwerte einhalte, die auf der Straße überschritten würden. Der Mann sieht sich getäuscht und will erreichen, dass Daimler das Auto zurücknimmt und ihm den Kaufpreis zum Teil erstattet. Der Stuttgarter Autobauer hält die Technik für zulässig, sie diene dem Schutz des Motors.

Bisher hatte die Klage keinen Erfolg. Zuletzt entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass Daimler beim Inverkehrbringen des Fahrzeugs nicht sittenwidrig gehandelt habe. Dabei komme es letztlich nicht darauf an, ob das sogenannte Thermofenster rechtmäßig sei. Auf jeden Fall könne nicht unterstellt werden, dass die Verantwortlichen in dem Bewusstsein agiert hätten, eine illegale Abgastechnik zu verwenden. Die Gesetzeslage zur Zulässigkeit sei nicht eindeutig.

Damit unterscheiden sich die Daimler-Fälle in einem wichtigen Punkt von den Klagen gegen den Volkswagen-Konzern. Dort ist klar, dass die verwendete Technik nicht erlaubt war. Der BGH hatte deshalb am 25. Mai in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, dass VW Zehntausenden Klägern grundsätzlich Schadenersatz schuldet. (dpa)

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