Der Europäische Gerichtshof hat eine Strafe in Höhe von 35,5 Mio. Euro gegen die niederländische Niederlassung von Opel bestätigt. Die Strafe war im Oktober 2003 vom Gericht verhängt worden, weil Opel Nederland die Verkäufe von Autos an Kunden außerhalb der Niederlande behinderte.
Opel Nederland, inzwischen mit General Motors Nederland zur General Motors BV zusammengeschlossen, hatte Rechtsmittel gegen das Urteil von 2003 eingelegt, die nun zurückgewiesen wurden. Das höchste Gericht in EU-Fragen entschied, eine unzulässige Beschränkung des Exports müsse nicht unbedingt direkt erfolgen. Sie könne auch dann vorliegen, wenn – wie im vorliegenden Fall – ein Bonussystem eingerichtet werde, wonach Prämien für Händler ausschließlich für Inlandsverkäufe gezahlt werden.
Die EU-Kommission hatte im September 2000 zunächst eine Geldstrafe in Höhe von 43 Mio. Euro verhängt, die mit dem EuGH-Urteil von 2003 jedoch verringert worden war. Ein Sprecher der Kommission begrüßte am Donnerstag in Brüssel das Urteil. Das Gericht habe klar gemacht, dass in der Preispolitik zwischen inländischen Verkäufen und Exporten nicht unterschieden werden dürfe (AZ: C-551/03 P). (dpa/pg)