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Risiko kontrolliert

20.05.2011 12:02 Uhr

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Gebrauchtwagenversicherung

Gebrauchtwagengarantien sind für professionelle Händler das Mittel der Wahl, um sich vom Privatmarkt, aber auch vom Feld-, Wald- und Wiesen-Händler zu differenzieren. Insbesondere ein wachsender Anteil von teuren Komfortausstattungen macht den Einsatz für Händler und Kunden sinnvoll.

Die Frage, ob man beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs eine Ge- brauchtwagengarantie abschließen soll, stellt sich für Käufer, die im professionellen Fahrzeughandel nach einem Fahrzeug suchen, selten. Eine Garantieabsicherung für den Käufer ist ab einer gewissen Preisklasse genauso üblich wie die professionelle Aufbereitung des Fahrzeugs vor Übergabe an den Kunden.

Kundenbindung eingeschränkt

Gebrauchtwagenhandelsprofis lassen sich auch nicht davon abschrecken, dass das eigentlich auch zur Kundenbindung gedachte Element seine Wirkung ein Stück weit verloren hat. Denn in einem Urteil aus dem Jahr 2009 erteilte der Bundesgerichtshof (BGH) der Praxis, die Gültigkeit einer Gebrauchtwagengarantie von der ausschließlichen technischen Betreuung des Fahrzeugs beim garantieausgebenden Händler abhängig zu machen, eine Absage (vgl. Kasten). Auch Vertragsklauseln in Versicherungspolicen, die eine Reparatur ausschließlich bei einer Vertragswerkstatt der jeweiligen Marke vorschreiben, sind im Zeitalter der Service-GVO mit größter Vorsicht zu genießen.

Halten, was man verspricht

Händler, die mit Garantieanbietern zusammenarbeiten, tun gut daran, bei der Auswahl des Partners nicht nur auf die Provision pro abgeschlossenem Vertrag zu achten. Entscheidend ist, dass die Leistung stimmt, denn der Kunde erwirbt mit der Garantie das Versprechen auf mindestens ein Jahr sorgenfreies Autofahren. Wird dieses Versprechen enttäuscht, weil die Garantie nicht hält, was sie auf den ersten Blick verspricht oder weil sie im Kleingedruckten wieder zunichte macht, was der Händler einem bei Vertragsabschluss versprochen hat, leidet darunter die Reputation des Garantieanbieters.

Diverse Internetforen sind voll von Verbrauchern, die sich übervorteilt fühlen, weil Reparaturen an ihrem Gebrauchtwagen nicht oder nur zum Teil von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt wur-den, und die ihrem Ärger im Internet wortreich Luft machen. Aber nicht nur der Kunde, auch die Werkstatt sollte das Kleingedruckte der Garantiebedingungen genau lesen, bevor sie sich für die Zusammenarbeit mit einem bestimmten Anbieter entscheidet. Denn lässt dessen Service und Regulierungspraxis zu wünschen übrig, führt das unweigerlich auch zu einem Vertrauensverlust für die garantieausgebenden Händler. Anbieter gibt es glücklicherweise genug im deutschen Markt. Demnächst mit der Versicherung Mapfre (vgl. Kasten S. 45) sogar noch einen mehr. Vergleicht man die Garantiebedingungen der einzelnen Gesellschaften, sind auf den ersten Blick kaum Unterschiede auszumachen. Der Katalog der abgesicherten Risiken und der Ausschlusskriterien weist über alle Anbieter große Übereinstimmungen auf. Die Details und Feinheiten stecken im Kleingedruckten. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte die Bedingungen seinem Anwalt vorlegen, bevor er sich für ein bestimmtes Modell und einen Anbieter entscheidet.

Üblich sind heute bei allen Anbietern modulare Angebote, die je nach Jahresbeitrag für die Police bestimmte Baugruppen und Aggregate umfassen. Je umfangreicher der Schutz, desto teurer die Police. Den Komplettschutz, vergleichbar einer Neuwagenversicherung, bietet freilich kein Anbieter.

Die Schadenquote im Blick

Je nach Policenumfang, zu versicherndem Fahrzeug und versicherten Risiken kostet die Gebrauchtwagenversicherung zwi-schen ca. 100 und 400 Euro pro Jahr. Für Händler ist es dabei nicht zwingend, dass die Gebrauchtwagengarantie Teil des Gesamtfahrzeugpreises ist. Einige Händler bieten ihre Fahrzeuge in den Fahrzeugbörsen mit dem Zusatz „auf Wunsch mit einem Jahr Gebrauchtwagengarantie“ an. Für Händler besteht die Herausforderung darin, dass mit steigendem Fahrzeugalter und Laufleistung, die Wahrscheinlichkeit eines Schadens während der Garantiezeit zwangsläufig steigt, bei jüngeren Fahrzeugen hingegen der Abschluss einer GW-Versicherung in der Regel eher unnötig ist. Das Problem dabei, wer nur hochgradig risikobehaftete Fahrzeuge bei seinem Versicherungspartner für eine Gebrauchtwagengarantie anmeldet, wird relativ bald lernen, was Versicherer meinen, wenn sie von individueller Schadenquote sprechen. Denn natürlich wertet jeder Versicherer aus, wie hoch die Regulierungsquote des einzelnen Händlers bezogen auf sein Gesamtvertragsvolumen ist. Nimmt dieses Ver-hältnis einen allzu ungünstigen Verlauf, kommt es durchaus vor, dass Versicherer die Zusammenarbeit mit einem Händler beenden.

45 Prozent mit Garantie

Grundsätzlich, das zeigen unsere Recherchen im Internet, funktioniert der professionelle Gebrauchtwagenhandel kaum ohne Garantien. Bei einer Stichprobe Anfang Mai wurden von rund 740.000 von Händlern auf Autoscout 24 inserierten Pkw mehr als 333.000 mit einer Gebrauchtwagengarantie angeboten. Das entspricht einer Quote von 45 Prozent. Zum Vergleich: von den am gleichen Tag von Privatinserenten angebotenen 138.500 Fahrzeugen war ein einziges mit einer Gebrauchtwagengarantie ausge-stattet. Der Anteil im Handel deckt sich mit den Ergebnissen des jüngst erschienenen DAT-Report. Danach ist die Quote der mit einer Gebrauchtwagengarantie versehenen Fahrzeuge 2010 mit 43 Prozent allerdings deutlich geringer ausgefallen als im Jahr zuvor (50 Prozent). Und das obwohl nennenswerter Reparaturbedarf schon bei Fahrzeugen ab einem Alter von zwei und drei Jahren zu ver-zeichnen war. Der DAT-Report nennt hier insbesondere Störungen an der elektrischen Anlage und elektronischen Bauteilen.

Der Trend, Reparaturrisiken im Ge- brauchtwagenhandel durch Garantien abzusichern, dürfte sich künftig wieder verstärken. Die Fahrzeugentwicklung der letzten Jahre hat zu einem enormen An- wachsen von elektronischen und mechatronischen Elementen selbst in Fahrzeugen der Kompakt- und Mittelklasse geführt. Diese dürfen, insbesondere, wenn sie sicherheitsrelevant sind oder Fahrassis-tenzsysteme steuern, in der Regel nur als komplettes Modul ausgetauscht werden, was die Reparatur erheblich verteuert.

Teure Komponenten

Hinzu kommt der Trend zum Leichtbau, der insbesondere bei Fahrwerks- und Aufhängungsteilen sowie der Lenkung seine Spuren hinterlässt. Nicht umsonst haben sich Komponentenhersteller wie TRW, ZF oder auch Bosch das Thema zeitwertgerechte Reparatur und industrielle Aufarbeitung von Ersatzteilen auf ihre Fahnen geschrieben.

Allerdings sind Gebrauchtwagengarantien kein Allheilmittel gegen steigende Ersatzteil- und Komponentenpreise. Denn wie im Kaskobereich werden auch die Anbieter von Garantieversicherungen gezwungen sein, Preissteigerungen auf die Policenpreise umzulegen – oder bestimmte, als besonders schadenanfällig definierte teure Komponenten aus dem Leistungskatalog zu streichen.

Das allerdings wäre die schlechteste Variante, denn damit wird das Risiko für Gebrauchtwagenkäufer und -händler gleichermaßen schwer kalkulierbar.

Frank Schlieben

Tipps für Händler

Augen auf bei der Partnerwahl

Zehn Punkte, auf die Händler bei der Auswahl eines Garantieanbieters achten sollten:

1. Welche Garantiemodule bietet mein Anbieter?

2. Sind teure Komponenten wie Klimaanlage, Komfortelektronik etc. im Leistungskatalog enthalten?

3. Bis zu welchem Alter/welcher Fahrleistung sind Fahrzeuge versicherbar?

4. Wie ist das Meldeprozedere im Schadenfall organisiert? Gibt es eine zentrale Stelle/einen zentralen Ansprechpartner für Schadenmeldungen, eine 24 Std.-Hotline?

5. Wie ist die Regulierungspraxis? (Dauer der Auftragsbearbeitung, Kostenübernahme von Verbundarbeiten, Geschwindigkeit der Kostenerstattung)?

6. Welcher Stundenverrechnungssatz wird bei Garantiearbeiten ersetzt? Der des Händlers oder ein Pauschalsatz?

7. Sind die Vertragsunterlagen klar strukturiert, selbsterklärend und einfach auszufüllen?

8. Wie umfangreich und informativ sind die Materialen, die der Garantieanbieter Händlern für Kundengespräche bereitstellt?

9. Bietet der Anbieter faire und realistische Provisionsregelungen für Händler?

10. Welche durchschnittliche Schadenquote gibt der Garantieanbieter pro versichertes Fahrzeug an und wie liegt er damit im Branchenvergleich?

Übersicht

Garantieanbieter

Additan GmbH www.additan-kfz-garantie.de

CG Car-GarantieVersicherungs-AG www.cargarantie.de

GGG Gebrauchtwagen-Garantie-GmbH www.ggg-garantie.de

REKOGA AG www.rekoga.de

MultiPart Garantie AG www.multipart.de

MMB-K-Garantie Dipl.-Ing.Manfred Müller-Berg www.mmb-k-garantie.de

Meneks AG www.meneks.de

MAPFRE ASISTENCIA S.A. www.mapfre.com

Real Garant Versicherung AG www.realgarant.de

Intec KFZ-Garantie GmbH www.intec-garantie.de

Tissen Kruck GmbH www.tissen-kruck.de

Qualitycar24 Ltd. www.qualitycar24.de

Garantien und Rechtsprechung

Wichtige Entscheidungen

BGH gegen Ausschlussklauseln

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil aus dem Jahr 2009 die Garantieansprüche von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt. Eine strikte Bindung des Käufers, Inspektionen ausschließlich in der Werkstatt des Garantiegebers ausführen zu lassen, ist laut BGH unwirksam. Nach einem Urteil vom 14. Oktober gilt dies jedenfalls dann, wenn Vertragsklauseln eine Inspektion in einer anderen Werkstatt von einer ausdrücklichen „Freigabe“ durch den Händler oder die Versicherung abhängig machen. Der Käufer werde dadurch unangemessen benachteiligt, entschied das Karlsruher Gericht (Az: VIII ZR 354/08 vom 14. Oktober 2009).

Damit gab der BGH dem Käufer eines zehn Jahre alten Mercedes C 280 recht, der von seiner Versicherung einen im Vertrag garantierten Höchstbetrag von 1.000 Euro für einen Motorschaden verlangte. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, weil der Käufer die vorgeschriebene 90.000-Kilometer-Inspektion versäumt hatte.

Nach den Worten des BGH ist es dem Käufer in vielen Fällen nicht zuzumuten, den Wagen in der Werkstatt des Verkäufers inspizieren zu lassen. Klägeranwalt Axel Rinkler hatte in der Verhandlung geltend gemacht, dass der Käufer – selbst wenn er Hunderte von Kilometern entfernt wohne – sich jedesmal an die Werkstatt wenden müsste. Laut BGH trägt die Klausel solchen Konstellationen nicht ausreichend Rechnung, weil sie immer die vorherige Genehmigung von Werkstatt oder Versicherung verlangt. Eine Notwendigkeit für diese Einschränkung sei nicht ersichtlich, argumentierte der BGH.

Vorlage der Reparaturrechnung nicht erforderlich

Auch eine zweite Klausel, wonach der Käufer die garantierte Summe erst nach Vorlage der Reparaturrechnung beanspruchen kann, ist nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts unwirksam. Der Autofahrer werde dadurch gleich mehrfach benachteiligt. Zum einen müsste er die Reparatur vorfinanzieren – womit er keine Garantieleistung erhalte, wenn er dazu nicht in der Lage wäre. Ähnliches gilt laut BGH, wenn die Werkstattkosten höher sind als der Wert des Fahrzeugs: Um von der Versicherung überhaupt etwas zu bekommen, wäre der Käufer zu einer derart unwirtschaftlichen Reparatur regelrecht gezwungen, hieß es.

Bereits im Jahr 2006 hatte sich der BGH der Thematik angenommen und eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Der Wortlaut der Bestimmung sah vor, dass der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat (Az: VIII ZR 251/06). dpa/rp

Mapfre Assistance

Neuer Garantieanbieter

Mit der Mapfre Assistance ist seit 2010 ein neuer Gebrauchtwagengarantieanbieter auf dem deutschen Markt präsent. Allerdings existiert der Mutterkonzern, die Mutua des Accidentes de Proprietarios des Fincas Rústica de Espana (was auf deutsch so viel bedeutet wie Unfallversicherungskasse der spanischen Landbesitzer), schon seit dem Jahr 1933. Zu dem spanischen Finanzdienstleistungskonzern gehören heute über 240 Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von rund 17,7 Mrd. Euro im Jahr 2008. Das 1989 gegründete Tochterunternehmen Mapfre Assistance ist in den Bereichen Versicherung, Rückversicherung, Immobilien, Finanzgeschäfte und Dienstleistungen tätig. Mit guten Produkten und individuellem Service für Werkstätten und Autohäuser – neben Fabrikatsbetrieben möchte man auch freie Werkstätten und Fahrzeughändler als Kunden gewinnen – will man nun auch den deutschen Markt erobern. Im Programm hat Mapfre aktuell eine modulare Gebrauchtwagengarantie (Safeline, Topline) und eine Reparaturkostenversicherung. Zudem bietet das Unternehmen gemeinsam mit der Ergo Versicherung eine Mobilitätsgarantie an. Eine der ersten großen Kunden des Unternehmens in Deutschland ist das Teilegroßhandelsunternehmen Trost SE.

Die Mapfre-Gebrauchtwagengarantie ist nach Baugruppen gestaffelt und reicht von einer Basisabsicherung (Safeline 3, 3 Baugruppen), über einen Standardschutz für sechs Baugruppen (Safeline 6) bis hin zum umfangreichen Schutz (TopLine), der 15 Baugruppen umfasst. Die Garantien sind mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten wählbar (Topline auch sechs Monate) und können gegen Aufpreis mit der Mobilitätsgarantie kombiniert werden. Versicherbar sind Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (ausgenommen Wohnmobile), die nicht älter als 15 Jahre sind und maximal 200.000 Kilometer Laufleistung aufweisen.

Die komplette Abwicklung läuft über die Deutschlandzentrale in Vaterstetten bei München, wo derzeit 17 Mitarbeiter im Innendienst tätig sind. Für die bundesweite Beratung und Betreuung von Werkstätten und Autohäusern sorgt ein aktuell 40 Mitarbeiter starker Außendienst.

Weitere Informationen:

Tel. 0 81 06/38 09-10

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