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Geld & Kredit: Preiswerter Rettungsschirm

19.11.2015 11:00 Uhr

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Viele Unternehmer stellen sich immer wieder folgende Frage: Was passiert mit dem Betriebsdarlehen, wenn mir während der Vertragslaufzeit etwas zustößt? Die Antwort lautet hier ganz eindeutig: Grundsätzlich wird das Betriebsdarlehen an die Erben weitergereicht, diese müssen nun das Darlehen bedienen. Dies kann zu einer enormen Belastung für Unternehmerfamilien führen - keine Frage. Auch wenn man sich verständlicherweise ungern mit dem eigenen Tod beschäftigt, müssen sich Werkstattinhaber aber prinzipiell fragen, wie die eigene Familie abgesichert ist, wenn dem Hauptverdiener etwas zustößt.

Eine Möglichkeit zur Absicherung stellt dabei die Risikolebensversicherung dar. Einige Banken und Sparkassen verlangen heutzutage schon den Abschluss einer Risikolebensversicherung, bevor sie einen Kredit gewähren.

Doch was ist eine Risikolebensversicherung überhaupt? Eine Lebensversicherung, die die Hinterbliebenen im Todesfalle schützt. Der Versicherungsbetrag wird demnach nur dann ausbezahlt, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt. Überlebt er das Vertragsende, dann behält die Versicherung die gezahlten Beiträge ein, ohne dass es zu einer Versicherungsleistung kommt.

Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Risikolebensversicherung vor allem für zwei Situationen anbietet:

- zur Absicherung eines Darlehens (Betriebsdarlehen oder Immobiliendarlehen) und

- zur Absicherung der Familie.

Im ersten Fall wird eine Risikolebensversicherung für die Laufzeit des Darlehensvertrages abgeschlossen. Die Versicherungssumme sollte dabei der Darlehenshöhe entsprechen. Weiterhin empfiehlt es sich hier, eine Vertragsgestaltung mit fallenden Beiträgen abzuschließen. Das bedeutet, je weiter das Darlehen getilgt ist, desto geringer sind die laufenden Beiträge in der Risikolebensversicherung, da nur noch ein geringerer Darlehensbetrag abgesichert werden muss.

Erster Tipp

Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer bisherigen Versicherungen. Schauen Sie sich Ihre aktuellen Lebensversicherungen - ob Risiko- oder Kapitallebensversicherung - an und prüfen Sie, ob diese frei sind oder einer Bank bereits als Sicherheit dienen. Wenn Sie Lebensversicherungen zur freien Verfügung besitzen, dann können Sie sich auch überlegen, ob Sie nicht diese bestehenden Versicherungen verwenden.

In dem zweiten Fall geht es eher um eine langfristige Absicherung der Familie. Hier soll die Familie insgesamt für das Risiko, dass der Hauptverdiener wegfällt, geschützt werden. Daher bieten sich langfristige Verträge mit konstanten Beiträgen an. Für die Höhe der Versicherungssumme gilt grundsätzlich folgende grobe Faustregel: Die Versicherungssumme sollte das Drei- bis Fünffache eines Jahresbruttoverdienstes betragen.

Zweiter Tipp

Die Vertragslaufzeit sollte im zweiten Fall so lange bemessen sein, wie der Versicherungsnehmer denkt, dass seine Hinterbliebenen den Schutz benötigen. Zum Beispiel bis zum Eintritt in das Rentenalter oder Ausbildungsbeendigung der Kinder, minimal aber um die 20 Jahre. Gerade für jüngere Versicherungsnehmer ist aber eine langjährige Verpflichtung schwierig, da sich die künftige finanzielle Situation schwer einschätzen lässt.

Aber auf was muss ich nun als vorausschauender Unternehmer achten? Wir haben Ihnen schon in unserem ersten Beitrag ( siehe asp AUTO SERVICE PRAXIS 09/15) mitgeteilt, dass es enorm wichtig ist, sich verschiedene Kreditvergleichsangebote von verschiedenen Banken und Sparkassen einzuholen.

Dritter und vierter Tipp

Auch bei den Risikolebensversicherungen müssen Sie unbedingt vergleichen. Neben den klassischen Versicherungsgesellschaften gibt es eine Reihe von Direktversicherern, die oftmals günstige Konditionen anbieten. Wären wir bei Tipp Nummer vier: Informieren Sie sich unbedingt selber im Internet. Denn: Es ist relativ einfach die verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Auch wenn Sie einen Versicherungsmakler haben, dem Sie vertrauen und mit dem Sie bisher zufrieden waren, schadet es nicht, sich selbst ein Bild zu machen. So kann die Gefahr bestehen, dass der Versicherungsmakler Ihnen die Versicherung empfiehlt, die die höchste Maklerprovision zahlt, aber nicht unbedingt diejenige, die die Billigste ist.

Kommen wir zu den Details einer Risikolebensversicherung: Die Höhe der Beiträge hängt von einer Vielzahl von Stellschrauben ab. So ist sowohl die Höhe der Versicherungssumme als auch die Vertragslaufzeit für die Beitragshöhe ausschlaggebend. Je länger die Vertragslaufzeit und je höher die Versicherungssumme ist, desto teurer werden die Beiträge.

Aber auch viele weitere Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe. So zahlen jüngere Versicherungsnehmer weniger als ältere. Weiterhin gibt es enorme Preisunterschiede, wenn man Raucher ist. Im Vergleich zum Nichtraucher zahlen Raucher fast doppelt so hohe Beiträge. Zudem zahlen Frauen auf Grund der längeren durchschnittlichen Lebenserwartung und des geringeren Risikos, jung zu sterben, weniger als Männer. Viele Versicherungen verlangen auch eine Auskunft über den Gesundheitszustand. Übergewicht, Bluthochdruck oder erhöhte Blutfettwerte wirken sich also negativ auf die Beitragshöhe aus. Bei hohen Versicherungssummen, ab rund 250.000 Euro, verlangen viele Versicherungsgesellschaften daneben ein ärztliches Gutachten und verlassen sich nicht mehr auf die Angaben des Versicherungsnehmers.

Darüber hinaus fragen viele Versicherungen auch nach gefährlichen Hobbys wie Falschschirmspringen, Motorsport und Ähnliches. Diese erhöhen gegebenenfalls ebenfalls die Beiträge.

Fünfter Tipp

Machen Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Hobbys oder den Umstand, ob Sie Raucher sind. Diese Angaben können zwar die Beiträge erhöhen. Stellt sich aber im Nachhinein heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, so zahlt die Versicherung den Hinterbliebenen nichts aus. Sie ist berechtigt, die Leistung zu verweigern und die gezahlten Beiträge einzubehalten.

Doch wie teuer ist eine Risikolebensversicherung nun? Vergleicht man im Internet die verschiedenen Angebote, hängt die tatsächliche Höhe stark von den oben genannten Faktoren ab. Wir haben eine Versicherungssumme von Euro 300.000 bei einer Laufzeit von 20 Jahren gewählt. Der Versicherungsnehmer ist 35 Jahre alt, männlich, Nichtraucher, hat keine gesundheitlichen Probleme und betreibt keine risikoreichen Hobbys. In diesem Beispielsfall liegen die Beiträge zwischen monatlich 18 Euro und 31 Euro je Anbieter. Nehmen wir jetzt an, dass der Versicherungsnehmer Raucher ist, so liegen die monatlichen Beiträge schon zwischen 43 und 82 Euro.

Aber wie unterscheiden sich Risikolebens- und Kapitallebensversicherung? Der größte Unterschied besteht darin, dass die Risikolebensversicherung ausschließlich eine Leistung im Todesfall erbringt, während die Kapitallebensversicherung sowohl für den Todes- als auch für den Erlebensfall ausgelegt ist. Verstirbt der Versicherte während der Laufzeit der Risikolebensversicherung nicht, dann sind alle Beitragszahlungen umsonst geleistet worden. Es kommt zu keiner Auszahlung.

Bei der Kapitallebensversicherung werden hingegen auch im Erlebensfall die gezahlten Beiträge, ein Garantiezins und eine Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen ausbezahlt.

Folglich erhält bei der Kapitallebensversicherung entweder der Versicherte im Erlebensfall oder der Begünstigte im Todesfall des Versicherten einen Geldbetrag ausbezahlt. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung deutlich höher sind als bei einer Risikolebensversicherung.

Kurzfassung

Eine Möglichkeit, die eigene Familie und Firma abzusichern, stellt für Werkstattinhaber die Risikolebensversicherung dar. Denn der plötzliche Tod kann Unternehmerfamilien stark belasten.

Kommentar

Es ist immer schwierig, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Ein vorausschauender Unternehmer sollte aber auch an die Absicherung der eigenen Familie und der Firma denken, wenn er als Hauptverantwortlicher nicht mehr da ist. Eine recht preiswerte Absicherung für diesen schlimmen Fall stellt die Risikolebensversicherung dar. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand oder Ihren Gewohnheiten (Raucher/Nichtraucher) machen. Wurde zum Beispiel in dem Versicherungsformular die Angabe "Nichtraucher" gemacht und der Versicherte war in Wahrheit Raucher und starb an Lungenkrebs, so ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, die gezahlten Beiträge einzubehalten und nichts an die Hinterbliebenen auszubezahlen. Ein weiterer interessanter Faktor der Risikolebensversicherung ist die steuerliche Behandlung. So können Sie die gezahlten Beiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd ansetzen. Zusammenfassend kann man sagen, dass zur Absicherung eines Darlehens oder der Familie/Firma die Risikolebensversicherung abhängig vom Einzelfall eine interessante Möglichkeit darstellen kann.Barbara Lux-Krönig Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin

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