Über die Richtlinie VDI-MT 5900 wurde in den letzten Jahren regelmäßig berichtet. Dahinter steht auch eine Erfolgsgeschichte. Denn die Richtlinienreihe VDI-MT 5900 "Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr" legt fest, über welche fachlichen Kompetenzen Kfz-Sachverständige verfügen müssen. Erste Überlegungen dazu gab es bereits vor über 50 Jahren, doch erst in den letzten zehn Jahren ist im Einklang mit mehreren Beteiligten aus der Sachverständigenbranche mit Erfolg an einem Strang gezogen worden. Die modular aufgebaute Richtlinienreihe umfasst acht Blätter - von grundlegenden Qualifikationsanforderungen bis hin zu Spezialthemen wie Crashversuche in der Unfallrekonstruktion.
Bereits beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag im Januar 2025 in Goslar wurde Blatt 2 als geeignete Grundlage für Ausbildung, Qualifizierung und Gesetzgebung bewertet. Ein Meilenstein war erreicht. Mit dem Blatt 2.1 "Klassische Fahrzeuge" fand nun eine gezielte Erweiterung statt. Der Begriff wurde bewusst gewählt, um neben Oldtimern auch moderne Liebhaberfahrzeuge einzubeziehen. Die Vorarbeiten leistete MAS-Präsidiumsmitglied Dipl.-Ing. (FH) Frank Oesterle. Zur Vorsitzenden wurde die international renommierte Restauratorin Dr. Gundula Tutt gewählt. Im Ausschuss haben sich Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen der Oldtimer- und Kfz-Branche zusammengefunden.
Dazu gehören Sachverständige, Fachautoren, Historiker, Kuratoren, Juristen sowie Versicherungsexperten. Auch zahlreiche Organisationen und Verbände wirken mit, darunter Classic Data als Marktbeobachter, die Initiative Kulturgut Mobilität (IKM) als Dachverband der Oldtimerclubs, die Zertifizierungsstellen IQ-Zert und ZAK-Zert, verschiedene Sachverständigenorganisationen sowie Prüforganisationen, aber auch der VDA für Automobilhersteller und Importeure und schließlich der ZDK für die Kfz-Branche. Ein wesentliches gemeinsames Ziel war es, einheitliche und belastbare Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit von Sachverständigen zu definieren. Die Richtlinie beschreibt deshalb sehr detailliert, über welche Kenntnisse und Fähigkeiten Sachverständige verfügen sollten.
Dazu zählen unter anderem:
▪ sichere Feststellung der Fahrzeugidentität,
▪ Bewertung von Dokumenten und historischen Quellen,
▪ Kenntnisse des Zulassungsrechts,
▪ Marktkenntnisse und fundierte Wertermittlung,
▪ technisches Wissen zu historischen Materialien, Fertigungs- und Reparaturmethoden verschiedener Epochen,
▪ Bewertung von Zustand, Schäden und Originalität,
▪ Festlegung fachgerechter Reparatur-, Restaurierungs- und Konservierungsmethoden,
▪ gerichtsfeste Erstellung von Gutachten,
▪ einheitliche Fachterminologie,
▪ Grundsätze der Berufsethik.
Wie der VDI informiert, ist ein zentraler Punkt die klare Trennung zwischen Qualifizierung und Weiterbildung auf der einen Seite sowie Prüfung und Zertifizierung auf der anderen Seite. Die Zertifizierung darf ausschließlich durch unabhängige und von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Stellen erfolgen. Die DAkkS prüft und überwacht im gesetzlichen Auftrag die fachliche Kompetenz von Laboratorien sowie Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen nach anerkannten Normen. Sie ist die einzige Institution in Deutschland mit diesem gesetzlichen Mandat. Fazit: Mit der neuen Richtlinie schafft der VDI erstmals einen strukturierten Qualitätsrahmen für Gutachten zu klassischen Fahrzeugen und stärkt zugleich Transparenz und Vertrauen in einem wachsenden Marktsegment.
- Ausgabe 5/2026 Seite 038 (967.6 KB, PDF)