Heute ist in den Zeitungen zu lesen, dass das Bundeskartellamt die Geschäftsräume von Deutschlands größtem Einzelhändler Edeka in Hamburg durchsucht hat. Grund für die Maßnahme: Laut Behörde besteht der Verdacht, dass die Supermarktkette die Fusion mit dem ehemaligen Konkurrenten Tengelmann dazu genutzt habe, von Lieferanten nachträglich Preisnachlässe ohne sachlich gerechtfertigten Grund gefordert zu haben. Träfen die Vorwürfe zu, hätte das Unternehmen seine Marktmacht gegenüber den Lieferanten unverhältnismäßig ausgenutzt. Als langjähriger Beobachter der Automobilbranche kann man dazu nur feststellen: Ja, warum auch nicht? Warum sollte im Lebensmitteleinzelhandel verpönt sein, was in der Automobilindustrie seit Jahr und Tag gängige Praxis ist? Das hat das Bundeskartellamt bislang doch auch nicht beklagt. Dabei muss man nicht lange suchen, um einen Automobil-Zulieferer zu finden, der darüber berichtet, dass man von einem Hersteller zum Jahresende oder -anfang oft Post bekommt. Darin enthalten ist die Aufforderung, auf längst ausgehandelte Preise noch einmal einen zusätzlichen Rabatt zu geben. Das ganze meist ohne Begründung aber nicht ohne den Hinweis, dass Folgeaufträge selbstverständlich auch davon abhängig sind, wie flexibel der Zulieferer auf den nachträglichen "Preisanpassungsvorschlag" des jeweiligen Herstellers reagiert. Wenn es dem Bundeskartellamt also ernst ist mit der Kontrolle von Marktmacht und dem Vorgehen gegen Missbrauch, dann bietet sich in der Automobilindustrie ein weites Feld für Ermittlungen – und das seit Jahren. Dass es dazu bislang (noch) nicht gekommen ist, liegt vielleicht auch daran, dass der Arm der Automobilindustrie – anders als der des Lebensmitteleinzelhandels – bis ins Kanzleramt nach Berlin reicht. (fs)
Zwischenruf: Bundeskartellamt misst mit zweierlei Maß
asp-Chefredakteur Frank Schlieben wundert sich: Bei Edeka nimmt das Bundeskartellamt den Preisdruck auf Lieferanten unter die Lupe. In der Automobilindustrie ist dies seit Jahr und Tag gängige Praxis.
Bruno Heil