Mazda hat einen Rückruf für die Mittelklasse-Baureihe Mazda 6 gestartet. Grund ist eine Vorschriftenabweichung an der Anhängerbeleuchtung, die bei bestimmten Fahrzeugen mit nachgerüsteter Anhängerkupplung auftreten kann. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht die Aktion unter der Referenznummer 16500R, in Deutschland sind knapp 4.000 Fahrzeuge betroffen.
Nach Angaben des KBA liegt die Ursache in einem Fehler im nachgerüsteten Anhängersteuermodul. Bei aktiviertem Tagfahrlicht werden die Positions- beziehungsweise Schlussleuchten des Anhängers nicht angesteuert. Damit entspricht die Beleuchtung des Anhängers nicht den geltenden Vorschriften.
Eckdaten zum Rückruf
- Hersteller: Mazda
- Modell: Mazda 6
- Produktionszeitraum: 05.03.2025 – 27.01.2026
- Rückrufgrund: Fehlerhafte Ansteuerung der Anhänger-Positions- bzw. Schlussleuchten bei eingeschaltetem Tagfahrlicht
- Risiko: Anhängerbeleuchtung entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften, reduzierte Sichtbarkeit möglich
- Maßnahme: Software-Neuprogrammierung des Anhängerkupplungs-Steuermoduls (TRM)
- Betroffene Fahrzeuge weltweit: 16.061
- Betroffene Fahrzeuge in Deutschland: 3.902
- KBA-Referenznummer: 16500R
- Hersteller-Rückrufcode: AT016A
- Status: Rückruf behördlich überwacht
Maßnahme
Mazda behebt den Mangel durch eine Neuprogrammierung der Software des Anhängerkupplungs-Steuermoduls (TRM). Die Maßnahme wird bei Fahrzeugen durchgeführt, die mit einer betroffenen Anhängerkupplung ausgestattet sind. Zur Dauer des Werkstattaufenthalts macht der Hersteller bislang keine konkreten Angaben. Erfahrungsgemäß dürfte ein reines Software-Update jedoch ohne größeren Zeitaufwand durchführbar sein.
Weitere Informationen
Der Hersteller hat keine weiteren Eingrenzungen der betroffenen Fahrzeuge veröffentlicht. Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mangel sind bislang nicht bekannt. Betroffene Fahrzeughalter können sich direkt an Mazda oder eine Vertragswerkstatt wenden. Für Rückfragen sollte der Hersteller-Rückrufcode AT016A bereitgehalten werden.