-- Anzeige --

Werkstatt muss auf abgefahrene Reifen hinweisen

13.11.2006 15:57 Uhr
profiltest

OLG Köln: Kein grobes Verschulden des Autofahrers, wenn er die Profiltiefe nicht regelmäßig kontrolliert

-- Anzeige --

Ein Autofahrer, der bei einer Werkstatt gebrauchte Winterreifen mit geringer Profiltiefe aufziehen lässt, verliert bei einem Unfall nicht zwangsläufig seinen Versicherungsschutz. Dies gilt umso mehr, wenn der Betroffene vom Fachhändler nicht auf die abgefahrenen Pneus aufmerksam gemacht wurde. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: 9 U 175/05). Der Fall: Ein Cabrio-Fahrer war auf schneebedeckter Fahrbahn mit gebrauchten Winterreifen ins Schleudern geraten. Die beklagte Assekuranz lehnte eine Regulierung des Unfallschadens mit der Begründung ab, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe und daher den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. Hintergrund des Einwandes war die Feststellung der Polizei unmittelbar nach dem Crash, dass die Profiltiefe an beiden Hinterreifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter erheblich unterschritten hätte. Der zuständige Senat sah dies anders: Dem Kläger sei kein grobes Verschulden vorzuwerfen, auch wenn er möglicherweise eine regelmäßige Kontrolle der Reifenprofile nicht durchgeführt haben sollte. Das OLG legte in seiner Entscheidung die Ergebnisse eines hinzugezogenen Gutachters zugrunde, der an den Winterreifen lediglich eine geringe Abweichung von den gesetzlich geforderten Profiltiefen feststellte. Hinzu komme, dass der Cabrio-Fahrer zwei Monate vor dem Unfall die Reifen in einer Werkstatt wechseln ließ. Da kein Hinweis seitens des Service-Betriebs erfolgte, durfte er davon ausgehen, dass er mit den montierten Pneus ohne Probleme den Winter über fahren konnte, so die Richter. (rp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.