Umfrage: Mehrheit für Fortsetzung der GVO

02.11.2006 15:20 Uhr
EU antwortet ZDK: Hersteller dürfen Garantieleistungen nicht verweigern
Vor allem der Servicemarkt wurde nach Meinung der Befragten durch die GVO liberalisiert.

Branchenexperten fordern Modifikationen an der bestehenden Verordnung 1400/2002

Die Mehrzahl der Branchenbeteiligten spricht sich dafür aus, dass auch nach dem Jahr 2010 eine branchenspezifische Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) existieren sollte, die den Besonderheiten der Automobilbranche Rechnung trägt. Dies ist das Ergebnis einer im Auftrag des ZDK durchgeführten Umfrage des Instituts für Automobilwirtschaft unter 140 Experten aus den fünf Gruppen Hersteller/Importeure, Händlerverbände (Fabrikatsvereinigungen), Landesverbände des Kfz-Gewerbes, Vertreter freier Werkstätten sowie Dienstleister/sonstige Organisationen bzw. Institutionen Zufriedenheit mit der aktuellen Verordnung 1400/2002 herrscht allerdings nicht. Die Mehrheit der Befragten fordert Modifikationen an der bestehenden Regelung, vor allem, um sie praxisgerechter zu gestalten. Denn die von der EU-Kommission mit dem Erlass der Kfz-spezifischen Verordnung avisierten Ziele wurden aus Sicht der Befragten überwiegend nicht oder nur unvollständig erreicht. Am ehesten werden noch eine Verbesserung der Marktposition markenunabhängiger Werkstätten sowie ein besserer Marktzugang für unabhängige Teilehersteller konstatiert. Wenig verbessert hat sich aus Sicht der Befragten jedoch die Position der Konsumenten. Auch bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Händler werden kaum Fortschritte festgestellt. Mit Ausnahme der Hersteller/Importeure glauben alle Teilnehmer, dass die GVO nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Standards im Neuwagenvertrieb geführt hat. Angezweifelt werden vor allen Dingen die Höhe und damit der betriebswirtschaftliche Sinn der geltenden Voraussetzungen für einen Händlervertrag. Nur beim Servicegeschäft können alle Beteiligten aufgrund des Anspruchs auf Autorisierung als Vertragswerkstatt eine GVO-bedingte Verschiebung der Machtverhältnisse zu Ungunsten der Hersteller/Importeure erkennen. Trotz ihrer nach wie vor starken Marktposition sehen die Befragten auch die unabhängigen Teileanbieter durch die Verordnung begünstigt. Aus Verbrauchersicht habe sie zu einer größeren Auswahl geführt; der Zugang zu technischen Daten sei für netzfremde Werkstätten mit der aktuell gültigen Verordnung erleichtert worden. Teilweise wurden aber auch noch erhebliche Defizite eingeräumt. Konzentration beschleunigt, aber nicht verursacht Übereinstimmung herrscht bei allen Beteiligten darin, dass die GVO 1400/2002 zu einer Verstärkung des Konzentrationsprozesses im Automobilhandel geführt hat. Dabei wird sie aber nicht als Verursacher dieser Entwicklung gesehen, sondern als Beschleuniger. Damit zählen nach Ansicht der Befragten die großen Händlergruppen eindeutig zu den Gewinnern dieses Prozesses. Bezüglich des in der aktuellen GVO nicht explizit geregelten Direktvertriebs der Hersteller und Importeure äußern sich wiederum die Fabrikatsvereinigungen und Landesverbände betont negativ und fordern ein Verbot des Direktvertriebs oder zumindest eine deutliche Einschränkung. Letzteres entspricht auch dem Wunsch der Freien Werkstätten und der Dienstleister. (ng)

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