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Rechtsstreit mit Fiat: Nächste Schlappe für DUH

07.06.2017 10:17 Uhr
Fiat 500X
FCA Germany hat den Rechtsstreit mit der Umwelthilfe um irreführende Werbung beim Fiat 500X erfolgreich beendet.
© Foto: Fiat

FCA Germany darf weiterhin damit werben, dass der Fiat 500X 2.0 die geltende Euro-6-Abgasnorm erfüllt. Dies hatte die Umwelthilfe gerichtlich verbieten lassen wollen.

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Nach der Abgas-Niederlage gegen VW vor dem Landgericht Düsseldorf hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auch gegen Fiat den Kürzeren gezogen. Im Streit um angeblich irreführende Werbeaussagen zum Modell 500x 2.0 hat die DUH kurz vor dem geplanten Verhandlungstermin beim Landgericht Frankfurt ihren Klageantrag, mit dem sie die Werbung für das Diesel-SUV mit Hinweisen auf die Einhaltung der Euro-6-Norm untersagen lassen wollte, zurückgenommen. Das teilte FCA Germany am Dienstag mit.

Nach Angaben des Unternehmens hatte das Gericht vorab deutlich gemacht, dass es die in Italien erteilte Typengenehmigung für den 500X 2.0, die die Einhaltung der geltenden Euro-6-Abgasnorm bestätigt, nicht in Frage stellt. Auch nach weiterer Prüfung würden die zuständigen Behörden Prüfung davon ausgehen, dass die Euro-6-Zulassung zu Recht ergangen worden sei und keine illegale Abschalteinrichtung vorliege.

"FCA ist sehr zufrieden damit, dass das Gericht in diesem Fall die Zuständigkeit der italienischen Behörden für die Typenzulassung bestätigt hat. Das ist geltendes europäisches Recht", erklärte der Importeur.

Nachdem die Umwelthilfe den wichtigsten Teil der Klage fallen gelassen hat, erkannte FCA die verbliebenen Klageanträge an. Dabei ging es unter anderem um Formulierungen in Pressemitteilungen aus den Jahren 2014/15, in denen der 500X 2.0 im Zusammenhang mit der Einführung der Euro-6-Abgasnorm mit Aussagen wie "niedrige Emissionen", "geringer Schadstoffausstoß" und "umweltfreundlich" beschrieben wurde. Diese Mitteilungen verwendet die Marke ohnehin nicht mehr.

Die DUH hatte Fiat-Chrysler Deutschland fortgesetzte Verbrauchertäuschung vorgeworfen und vor rund einem Jahr eine Unterlassungsklage wegen irreführender Werbeaussagen eingereicht. Vorausgegangen waren Abgasmessungen der Organisation, die beim 500x bis zu 22-fache Grenzwertüberschreitungen gezeigt haben sollen. (rp)

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