Kfz-Betriebe dürfen ihren Kunden ab sofort allgemeine Rechtsauskünfte in der Unfallschadenabwicklung geben. Seit dem 1. Juli gilt nämlich das neue Rechtsdienstleistungsgesetz. Damit würden Grauzonen beseitigt, die für Kfz-Betriebe bisher Fallstricke bei der Unfallschadenabwicklung darstellten, erklärte Ulrich Dilchert, Geschäftsführer beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Das neue Gesetz erleichtere auch die Unfallschadenabwicklung zwischen Werkstatt und Versicherung. Rechtsdienstleistungen, die so genannte Nebenleistungen darstellen, seien für alle unternehmerisch tätigen Personen jetzt zulässig. Für die Kfz-Betriebe bedeute dies, dass der Kunde bei der Auftragsannahme für einen Unfallschaden über seine Rechte informiert werden dürfe. Bisher habe die Werkstatt zudem bei einer Sicherungsabtretung zunächst den Kunden in Anspruch nehmen müssen, ehe sie gegen die zahlungspflichtige Versicherung vorgehen konnte. Künftig könne die Werkstatt unmittelbar an die Versicherung herantreten, es darf eine Abtretung erfüllungshalber vereinbart werden. "Unsere Unternehmen wollen und werden nicht den Anwalt ersetzen," betonte Dilchert. Für das Kfz-Gewerbe sei es aber von großer Bedeutung, dass es ab dem 1. Juli größere Rechtssicherheit bei der Abwicklung der einfach gelagerten Sachschäden gäbe. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) betonte: "Qualifizierter Rechtsrat ist weiterhin nur durch die Anwaltschaft möglich." Auch mit der neuen Rechtslage sei es beispielsweise Autowerkstätten nicht möglich, vor Gerichten Prozesse für ihre Werkstattkunden zu führen. Bei fehlerhafter, unentgeltlicher Rechtsberatung nehme der Beratene zudem die Gefahr in Kauf, dass er auf niemanden zurückgreifen könne, der seinen Schaden trägt. Im Auto Business Verlag ist ein umfassender Ratgeber zu den Auswirkungen des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes mit dem Titel "Neue Chancen rund um den Unfallservice" erschienen. Weitere Informationen zu der Publikation finden Sie hier. (ng)
Neues Rechtsdienstleistungsgesetz: Erleichterte Unfallschadenabwicklung
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe freut sich über das seit 1. Juli geltende Gesetz: Damit würden Grauzonen beseitigt, die für Kfz-Betriebe bisher Fallstricke bei der Unfallschadenabwicklung darstellten.