Die EU-Kommission hat die Mitgliedsstaaten mit deutlichen Worten aufgefordert, Fahrzeugen die Neuzulassung zu verweigern, die nicht mit der Kältemittel-Richtlinie 2006/40/EC konform sind. Das Generaldirektorat Unternehmen und Industrie veröffentlichte vergangene Woche ein "Frage und Antwort"-Dokument zur Richtlinie. Darin heißt es, die aktuelle Sicherheitsdiskussion habe keine Relevanz für die Anwendung der Richtlinie. Der Kommission lägen bislang keine Hinweise vor, dass die Verwendung des umstrittenen Kältemittels R-1234yf Gefahren hervorrufe, die nicht beherrschbar seien.
"Gemäß der Genehmigungsrahmenrichtlinie 2007/46/EG ist es nicht möglich, in der EU Fahrzeuge zu registrieren und zu vermarkten, die sich nicht in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften befinden", stellt die Kommission in dem englischsprachigen Dokument klar. Den von Daimler erklärten Boykott von R-1234yf müsse die Behörde des Mitgliedstaats, der für die Typgenehmigung verantwortlich ist – also das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt –, mit dem Fahrzeughersteller lösen. "Die anderen Mitgliedstaaten werden in der Zwischenzeit die Registrierung nichtkonformer Fahrzeuge verweigern." Die so genannten Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC-Dokumente) für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2013 produziert wurden, seien ungültig.
Nach Auffassung der Kommission gibt es auch keine Alternative zu diesem Vorgehen. Eine schon häufiger ins Spiel gebrachte Strafzahlung pro Fahrzeug sehe das EU-Rechtssystem in diesem Zusammenhang nicht vor. Die Kommission könne keine direkten Maßnahmen gegen Daimler ergreifen, sondern nur gegen die Mitgliedsstaaten vorgehen, die entweder eine ungültige Typgenehmigung ausstellen oder Fahrzeuge mit einer ungültigen Typgenehmigung neu zulassen. Somit droht jedem Mitgliedsstaat, der weiterhin der A- und B-Klasse von Mercedes-Benz eine Neuzulassung erteilt, ein Vertragsverletzungsverfahren und damit eine Strafzahlung. Daimlers Reaktion lesen Sie hier. (ng)