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Kältemittel-Streit: Dementi aus Stuttgart

04.03.2013 07:30 Uhr
EuroNCAP Crashtest Mercedes A-Klasse
Sicherheitsbedenken nach Crashtest: Das Produkthaftungsgesetz lässt Daimler laut einem Rechtsexperten keine andere Wahl als auf das neue Kältemittel zu verzichten.
© Foto: EuroNCAP

Der Darstellung der EU-Kommission, wonach Typzulassung und CoC-Dokument der Mercedes-Benz A- und B-Klasse ungültig sind, widerspricht Daimler. Rückendeckung kommt von einem Produkthaftungsexperten.

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Inzwischen liegt asp Online eine Reaktion von Daimler auf das Frage-und-Antwort-Dokument der EU-Kommission vor. Daimler-Pressesprecher Matthias Brock widerspricht der von der Kommission vertretenen Auffassung. Wörtlich: "Faktisch ist es so, dass wir nach wie vor eine gültige Typzulassung haben, die vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurde. So lange sie gültig ist, dürfen die Autos auch verkauft werden. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern für alle Länder der EU. Das KBA ist hier die maßgebliche Behörde; sie hat die Typzulassung erlassen und nur sie kann sie wieder zurück nehmen. Insofern ist das Frage-und-Antwort-Dokument etwas verwirrend."

Einen anderen Blickwinkel auf den Streit um das künftige Klimaanlagen-Kältemittel eröffnet ein im Internet veröffentlichtes Interview der Zeitschrift VDI-Nachrichten mit dem Produkthaftungs-Experten Prof. Thomas Klindt, der Daimler den Rücken stärkt: "Es ist (...) ein potenzielles Sicherheitsrisiko für die Kunden bekannt. Die Verantwortlichen können hinter diese Erkenntnislage nicht mehr zurück – und mit Verlaub, aus Sicht des Produkthaftungsrechts wären sie mit dem Klammerbeutel gepudert, würden sie die Testergebnisse ignorieren!"

Wahl zwischen Pest und Cholera

Hinzu kämen versicherungs- und strafrechtliche Konsequenzen. "Manager wissen, dass sie potenzielle Sicherheitsrisiken nicht ignorieren dürfen. Spätestens wenn die Gefährdung bekannt ist, müssen sie reagieren. So ist es nun für Daimler wohl auch im Falle des Kältemittels. Wenn das Management seinen Ingenieuren vertraut, kann es das Mittel nicht sehenden Auges einsetzen. Das liegt im Grunde auf der Hand – und ist eine seriöse Entscheidung. Auch wenn es nun heftigen Streit mit der EU-Kommission und den Herstellern des Kältemittels gibt. Letztlich ist es eine Wahl zwischen Pest und Cholera", so der Produkthaftungs-Experte.

Bei Antwort auf die Frage, ob EU-Richtlinie oder Produkthaftungsrecht vorrangig gelten, verweist Prof. Klindt auf Paragraf 1, Absatz 2, des Produkthaftungsgesetzes: "Produkthaftung ist unverhandelbar. Wenn jemand durch ein Produkt zu Schaden kommt, hat er Recht auf Schadensersatz. Der Hersteller muss auf neue Sicherheitserkenntnisse reagieren." 

Zwar gebe es im Produkthaftungsgesetz einen Passus, wonach die Ersatzpflicht des Herstellers dann ausgeschlossen sei, wenn der Fehler allein darauf beruhe, dass das Produkt zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen habe. Den resutierenden Gedanken an eine Staatshaftung verwirft Prof. Klindt jedoch: "Das ist ein kühner Gedanke. Bis Sie eine Staatshaftung aufgrund falscher Gesetz durchsetzen, wird viel Wasser den Rhein runterfließen." (pd)

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KOMMENTARE

Beate Wisge

05.03.2013 - 10:43 Uhr

Ganz ehrlich: Wenn mir vor sechs Jahren die Wohnung gekündigt worden wäre, und ein paar Wochen vor dem Übergabetermin fiele mir ein, dass ich ja noch gar keine neue Wohnung habe, weil die angedachte Wohnung doch noch nicht frei ist - müsste ich mich dann wundern, wenn ich trotzdem vor die Tür gesetzt würde? Genauso ist es doch bei Daimler: Streng genommen müssten diese Autos vom Markt, denn mit R-134 sind sie verboten und mit R-1234yf unsicher, wie der Hersteller selbst zugibt. Aber an so einen großen Konzern traut sich ja keiner ran. Wenn doch, greift Dr. Z schnell zum Hörer und gibt Angie Bescheid, was zu tun ist!


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