Finanztipp: Streit um Bankgebühren

07.05.2009 10:59 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat zwei Sparkassen bei ihrer Kostenpolitik in die Schranken verwiesen.
© Foto: ddp / Michael Urban

Der Bundesgerichtshof hat zwei Sparkassen bei ihrer Kostenpolitik in die Schranken verwiesen. Betriebsinhber sollten deshalb bei Bedarf bei ihrer Bank vorstellig werden.

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), der unter anderem für das Bankrecht zuständig ist, hat zwei Verbandsklagen eines Verbraucherschutzverbandes gegen zwei Sparkassen stattgegeben (Az.: XI ZR 55/ 08 sowie XI ZR 78/ 08). Danach darf die folgende Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen im Bankverkehr mit Privatkunden, die auch für Betriebsinhaber interessant ist, nicht verwendet werden, da sie diese unangemessen benachteiligt und somit unwirksam ist: "Entgelte, Kosten und Auslagen (…) (2) Festsetzung und Ausweis der Entgelte Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (z.B. Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwandes nach gemäß § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachprüfbarem billigen Ermessen festgelegt und geändert." Betriebsinhaber sollten diese Urteile nutzen, sich über die einzelvertraglichen Regelungen über Zins- und Kostenfragen, welche die AGB-Klauseln konkretisieren, vor allem bei Kreditverträgen Klarheit zu verschaffen und hier gegebenenfalls nicht eindeutige Formulierungen mit ihren Banken bereden. Es ist schließlich im Interesse beider Seiten, bereits frühzeitig für Klarheit zu sorgen, bevor sich möglicherweise Gerichte mit der Auslegungsproblematik auseinandersetzen. (Michael Vetter)

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.