Die EU-Kommission will ein ganzes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Weg bringen. Zu den Vorschlägen gehört auch eine jährliche Hauptuntersuchung (HU) für Autos, die älter als zehn Jahre sind. Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, müssen aber auch noch das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen.
Kommission will mehr Sicherheit
Der Vorschlag sei eine Maßnahme, die die Zahl der Verkehrsunfälle und der Unfallopfer senken könne, hieß es von der EU-Kommission. Sie rechnet damit, dass die Einführung jährlicher Prüfungen von Pkw und Kleintransportern zu einem Prozent weniger Verkehrstoten und Verletzten führen könne.
Der Vorschlag für die EU-Richtlinie enthält darüber hinaus einen ganzen Strauß an Maßnahmen. So will die EU-Kommission die PTI für Elektrofahrzeuge anpassen und neue Prüfpunkte für elektronische Sicherheitssysteme aufnehmen. Dies soll durch die breitere Nutzung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle realisiert werden. Zudem soll auch die Softwareintegrität von sicherheits- und emissionsrelevanten Systemen geprüft werden.
Des weiteren will die Kommission neue Emissionsprüfverfahren einführen mit neuen Methoden für ultrafeine Partikel und zur Erfassung von Stickoxiden (NOx). Die Kommission verweist auf die positiven Erfahrungen mit der Partikelmessung in den Mitgliedstaaten, die sie bereist eingeführt haben (Belgien, die Niederlande und Deutschland). In Deutschland wurde die Überwachung der Emissionen mit der Wiedereinführung der Endrohrmessung in Deutschland im Jahr 2018 sowie der Einführung der neuen Partikelzahlmessung für Euro- 6-Diesel ab 1. Juli 2023 deutlich verstärkt.
Die NOx-Messung soll zunächst für Dieselfahrzeuge eingeführt werden. Ziel sei es, nicht funktionierenden selektiven katalytischen Reduktionssysteme (SCR) zu identifizieren. Das Prüfverfahren soll so gestaltet werden, dass es sich an das für die PN-Prüfung angewandte Verfahren anpasst, um eine gleichzeitige PN- und NOx-Prüfung zu ermöglichen. Dadurch würde die Prüfzeit auf dem heutigen Stand gehalten und die zusätzlichen Kosten für die Ausrüstung begrenzt.
Digitale Zulassungen
Zusätzlich schlägt die Kommission vor, digitale Fahrzeugzulassungen und Prüfbescheinigungen einzuführen, den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu vereinfachen und Bürgerinnen und Bürger besser vor betrügerischen Aktivitäten wie Tachomanipulation zu schützen.
Für die Betrugsbekämpfung sollen die Kilometerstände in nationalen Datenbanken hinterlegt sein, außerdem soll der grenzüberschreitende Austausch von Kilometerständen möglich sein. Zur Umsetzung des Vorschlags müssen die Mitgliedstaaten nationale Datenbanken mit den Kilometerständen einrichten. Die Messwerte sollen bei jeder Wartung oder Reparatur des Fahrzeugs erfasst werden.
- Ausgabe 05/2025 Seite 032 (367.6 KB, PDF)