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DUH: Filterförderung bleibt bestehen

05.05.2010 12:58 Uhr
DUH: Filterförderung bleibt bestehen
Es geht offenbar wieder los: DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch (2.v.r.) hat die Wiederaufnahme der Filterförderung bereits als beschlossene Sache verkündet.
© Foto: ZDK

Laut Umweltverband stehen ab Mai 66 Millionen Euro für den Einbau von Nachrüstsystemen bereit. Allerdings sollen nur Pkw-Nachrüstungen rückwirkend gefördert werden. Neue Pläne gibt es auch zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Neuwagen.

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Laut einer Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben sich das Wirtschafts-, Finanz- und Umweltministerium auf eine Anschlussförderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern geeinigt. Weiterhin sollen der DUH zufolge 330 Euro gezahlt werden. "Während diese Förderung für Privat-Pkw rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelten soll, erhalten die Halter von leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) diese Förderung allerdings erst für Nachrüstungen, die nach Inkrafttreten der Regelung im Mai erfolgen", heißt es in der Mitteilung des Umweltverbands. Weiterhin soll Antragstellung und die Geldzahlung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) organisiert werden. In der dortigen Pressestelle konnte man gegenüber asp-Online die Einigung allerdings ebenso wenig bestätigen wie beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Für das Haushaltsjahr 2010 stehen derzeit rund 66 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Betrag können ca. 200.000 Dieselfahrzeuge nachgerüstet werden. Die DUH zeigte sich über die Einigung erleichtert: "Erstmals wird der bisher nicht nachvollziehbare Unterschied zwischen Pkw und oftmals baugleichen Nutzfahrzeugen bei der Filterförderung aufgehoben. Zukünftig erhält auch der Handwerker oder der Pizzabote einen Zuschuss für die Abgasreinigung", sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer des Verbands. Kritik äußerte die DUH allerdings an der finanziellen Ausstattung des Förderprogramms und der Einschränkung auf Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn ausgerechnet die Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen keinen Zuschuss für die Rußfilternachrüstung erhalten sollen. Die Einnahmen aus der Strafsteuer für ungefilterte Diesel-Pkw sei weitaus höher als die jetzt zugesicherte Summe. Nach Auffassung der DUH müssen diese Mittel wie 2006 beschlossen für weitere Filternachrüstungen der mittelschweren Nutzfahrzeuge, Baumaschinen und Diesel-Lokomotiven verwendet werden.

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