Erfahrungen mit AdBlue
Wie funktioniert die selektive katalytische Reduktion der Dieselabgase mit dem Reduktionsmittel AdBlue?Was ist in Werkstätten und Autohäusern beim Umgang damit zu beachten? Antworten am Beispiel des Mazda CX-7.
Blau ist sie nicht, die 32,5-prozentige wässrige Harnstofflösung, sondern völlig klar. Doch Blau ist bezüglich Ökologie eine Infarbe, ein zweites Grün sozusagen. Die Rechte an AdBlue hat sich der VDA sichern lassen. Details sind in DIN 70070 und ISO 22241 fixiert.
Das Verfahren ist seit vielen Jahren aus dem Kraftwerks- und Großdieselbereich bekannt: Ein Reduktionsmittel wird in den Abgasstrom gegeben, eben der verdünnte Harnstoff, der Ammoniak enthält und mit Hilfe eines Katalysators aus dem Stickoxid im Abgas Stickstoff und Wasser entstehen lässt. Man spricht vom SCR-Verfahren, wobei das Kürzel für Selective Catalytic Reduction steht. Bis zu 90 Prozent der Stickoxid-Emissionen lassen sich so ver-hindern, wird behauptet. Der Verbrauch von AdBlue beträgt ungefähr zwei bis acht Prozent des zugleich verbrannten Dieselkraftstoffs. Im Nfz-Bereich hat der Fahrer verbrauchtes AdBlue selbst nachzutanken, im Pkw-Bereich übernimmt das die Werkstatt bei jedem Serviceaufenthalt. Pkw-Bereich, das bedeutet im Moment Daimler und VW in den USA. Hier zu Lande gibt es den Mazda CX-7 2.2 l MZR-CD, der mit AdBlue als selektivem Reduktionsmittel arbeitet und bei dem die Flüssigkeit nachgefüllt werden muss.
Gebindegrößen: 1,89 oder zehn Liter
Produziert von SKW Stickstoffwerke Pis-teritz in Lutherstadt Wittenberg, werden u.a. Gebinde mit 1,89 oder zehn Liter Inhalt vertrieben. „Mit den genannten Gebinden bzw. dem Füllrohr für das 10- Liter-Gebinde sind uns keine Probleme aus dem Handel bekannt. Wird das AdBlue im vorgeschriebenen Wartungsintervall nicht verbraucht, wird es mit einer speziellen Pumpe abgesaugt, um neues AdBlue nachfüllen zu können“, so die Erklärung des deutschen Mazda-Importeurs.
Völlig problemlos, wie seitens Mazda zugesichert, scheint das Thema AdBlue doch nicht zu sein. Das ebenfalls bei Springer Fachmedien München erscheinende Fernfahrer-Magazin „Trucker“ zitiert in seiner Ausgabe Januar 2011 den Mitar-beiter eines AdBlue-Distributors: „Es gibt zwar billiges AdBlue, aber ob dann die Qualität noch stimmt? ... Achten Sie auf Qualität. Angesichts der extremen Qualitätsspezifikation kann ich mir nicht vor-stellen, dass alles, was angeboten wird, diesen Vorgaben entspricht. Die Kinderkrankheiten des Equipments sind heute weitgehend ausgestanden. Die Temperatur sollte nicht unter minus elf Grad Celsius absinken, da AdBlue sonst ausflockt.“ Falls am Fahrzeug mal etwas schiefgeht: Werkstattequipment (Verbrauchsmessgerät, Refraktometer zur Qualitätsbestimmung und Absaugeinrichtung) gibt es u.a. vom Werkstattausrüster Leitenberger.
Wassergefährdungsklasse 1
Die nicht toxische, nicht brennbare und nicht explosive Flüssigkeit AdBlue gilt nicht als Gefahrstoff. Eingestuft in die Wassergefährdungsklasse 1 (= schwach wassergefährdend), kann es jedoch erforderlich sein, Lagermengen oberhalb 1.000 Liter der zuständigen Behörde zu melden. Das betrifft vorrangig Nfz-Tankstellen und -Werkstätten, die mit größeren Mengen AdBlue rechnen müssen. Auch für Pkw-Betriebe wichtig ist hingegen das Themengebiet Gefährdungsbeurteilung/Betriebsanweisung. Konkret: Aufgrund der Zer-setzungsprodukte im Brandfall – Ammoniak, Stickoxide, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid – sind Gefährdungsbeur-teilung und Betriebsanweisung zwingend vorgeschrieben (vgl. Infokasten rechts). Die Durchführung der Betriebsanweisung ist sogar jährlich zu wiederholen.
Nachfolge-Technologie steht in Genf
Befragt nach möglichen künftigen Modellen mit Dieselmotor und Abgasentgiftung über ein selektives Reduktionsmittel, ver-weist man bei Mazda Deutschland auf den Anfang März stattfindenden Genfer Auto-mobil-Salon. Dort soll ein Konzeptfahrzeug namens Minagi ausgestellt werden, ein Crossover-SUV mit so genannter Skyactiv-Technologie. Dahinter verbirgt sich ein Dieselmotor mit besonders niedriger Verdichtung. Der Mazda-Importeur wörtlich: „Im Rahmen unserer neuen Sky-activ-Technologie stellt der zukünftige Skyactiv-D-Dieselmotor im Bereich der Verdichtung einen neuen Rekord auf: Er besitzt mit 14,0:1 das weltweit niedrigste Verdichtungsverhältnis eines Dieselmotors. Dies erlaubt eine Verbrauchssenkung von 20 Prozent und eine besonders saubere Verbrennung. Ohne weitere aufwändige Abgasnachbehandlung wie AdBlue oder NOx-Speicherkatalysator zur Reduzierung der Stickoxide erfüllt der neue Mazda Sky-activ-D-Dieselmotor die strengen Grenzwerte der künftigen Abgasnorm Euro 6.“ Somit hat man sich bei Mazda bereits einer anderen Abgasentgiftungstechnologie zu- gewandt. Verständlich, nimmt doch deren Anteil an den Gesamtkosten des An- triebsstrangs, insbesondere bei solchen mit Dieselmotor, stetig zu. Jede Möglichkeit, diese Entwicklung umzukehren, scheint willkommen. Peter Diehl
Arbeitsschutz
Gefährliche Zersetzungsprodukte
persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsschutzkleidung
Schutzhandschuhe (Naturkautschuk/Naturlatex)
Schutzbrille
nach Umgang mit AdBlue Hände mit Wasser und Seife waschen
nach Leckage/Verschütten
für gute Lüftung sorgen
Augenkontakt vermeiden
es besteht Rutschgefahr
Flüssigkeit sofort mit geeignetem Bindemittel aufnehmen, fachgerecht entsorgen
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hautkontakt: mit viel Wasser abspülen, ggf. Arzt aufsuchen
Augenkontakt: Augen mehrere Minuten (Empfehlung: mindestens 15) mit Wasser ausspülen (Augendusche), ggf. Arzt aufsuchen
Einatmen: Frischluftzufuhr, ggf. Arzt aufsuchen
Verschlucken: Mund ausspülen, reichlich Wasser nachtrinken, ggf. Arzt aufsuchen
Gefährdungsbeurteilung/Betriebsanweisung
AdBlue ist als schwach wassergefährdend eingestuft, weshalb in manchen Bundesländern eine gelagerte Menge über 1.000 Liter der zuständigen Behörde zu melden ist. Beim Betrieb von Tankanlagen sind die Vorgaben des Arbeitsblatts DWA-A 781-2 „Technische Regel wassergefährdende Stoffe“ (TRwS 781-2) zu beachten. Im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte – konkret: Ammoniak, Stickoxid, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid – entstehen. Deshalb sind zwingend vorgeschrieben:
Erstellung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Erstellung und Durchführung einer Betriebsanweisung gemäß § 12 ArbSchG