Die Bundesregierung hat eine wichtige Änderung in den Regularien zur Umweltprämie vorgenommen und die Frist für förderungsfähige Jahreswagen verlängert. Zwischen Erstzulassung und Zulassung auf den Antragsteller dürfen laut einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom Mittwoch nun maximal 14 Monate liegen. Die entsprechende Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenfahrzeugen werde Ende Juni im Bundesanzeiger publiziert, nachdem das zugrunde liegende Gesetz in Kraft getreten sei. Man werde mit dieser Entscheidung "ab sofort die übliche Praxis bei Jahreswagen-Käufen im Hinblick auf Fahrzeugaufbereitung und -wiederverkauf angemessen berücksichtigen", begründete das Ministerium die Entscheidung. Die strikte Anwendung der Zwölf-Monats-Regel war zuvor u.a. vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) heftig kritisiert worden, weil dadurch die klassischen Werksangehörigenfahrzeuge, die zwölf Monate gehalten werden müssen und anschließend durch den Handel vermarktet werden, nicht im Rahmen der Förderung berücksichtigt wurden. Die neue Regelung könnte noch einmal Schwung in das durch die Abwrackprämie beflügelte Fahrzeuggeschäft bringen. Der Marktbeobachter Eurotax-Schwacke hatte zuletzt sogar damit gerechnet, dass der staatliche Fördertopf der Abwrackprämie nicht ausgeschöpft wird und bis Jahresende "nur" 1,8 statt der maximal möglichen zwei Millionen Umweltprämien beantragt werden, 600.000 davon im Zusammenhang mit dem Kauf eines Jahreswagens. Das geht aus einer Studie hervor, die unserem Schwesterdienst AUTOHAUS Online vorliegt. In dieser Studie stellt Eurotax-Schwacke zudem die These auf, dass im kommenden Jahr wegen der Prämie 200.000 Neufahrzeuge weniger zugelassen werden. Das Unternehmen rechnet mit einer Jahresbilanz 2010 von 2,8 Millionen Einheiten. Der ZDK hatte am Dienstag in Erfurt das Volumen durch den Vorzieheffekt auf 450.000 bis 550.000 Fahrzeuge taxiert, basierend auf einer durch den Verband in Auftrag gegbenen Umfrage, bei der 45 Prozent der Neuwagenkäufer angaben, ihren Kauf von 2010 auf 2009 vorgezogen zu haben (wir berichteten). Neunmonatige Reservierungsfrist Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch weiter mitteilte, werden seit dem 8. Juni die Reservierungsbescheide für die Abwrackprämie erteilt. Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versandten Schreiben enthalten nun eine neunmonatige Reservierungsfrist. Innerhalb dieser Zeit müsse das Altauto verschrottet und das neue Fahrzeug zugelassen werden. Die Reservierung gelte längstens bis 30. Juni 2010. (ng)
Abwrackprämie: Frist für Jahreswagen verlängert

Der Run auf die Prämie könnte nochmal Fahrt aufnehmen. Förderwürdig sind nun auch Fahrzeuge, bei denen zwischen Erstzulassung und Zulassung auf den Antragsteller maximal 14 Monate liegen. Bisher galt eine strikte Zwölf-Monats-Frist.