Der Entsorgungsdienstleister Partslife hat seine Kunden auf die dringende Notwendigkeit einer Erzeugernummer ab dem kommenden Jahr hingewiesen. "Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als 2.000 kg gefährliche Abfälle (Altöl, Batterien, Bremsflüssigkeit) anfallen, sind nachweis- und registerpflichtig. Dafür ist eine Erzeugernummer erforderlich, die den Abfallerzeuger eindeutig indentifiziert und auf den Nachweisen und Begleitscheinen eingetragen wird", heißt es in einem Rundschreiben. Wem diese Nummer noch nicht vorliegt, könne sie beantragen, und zwar nicht mehr grundsätzlich über die Bezirksregierung. Zuständig sei in der Regel die Behörde, die die Genehmigung für den Betrieb erteilt hat – das sei meist die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, d.h. das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. Die erteilte Nummer sollten Partslife-Kunden danach schnellstmöglich an das Unternehmen übermitteln. (ng) Ein Antragsformular für die Behörden finden Sie untenin der Box unter "Dateidownload".
- Antrag Erzeugernummer (264.6 KB, PDF)