Um die seit 7. Februar gültige Tagfahrleuchten Pflicht hat es viel Verwirrung gegeben. Viele Autofahrer hätten auf die Schnelle Nachrüstsätze erworben, berichtete TÜV Süd Auto Service und stellte klar: "Der Stichtag gilt für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten und auch nach dem 7. Februar gekaufte Neufahrzeuge müssen nicht mit den Tagfahrleuchten ausgestattet sein – es sei denn, es handelt sich um neue Modelle, die erst ab diesem Zeitpunkt zu den Händlern in den Verkauf gehen." Wer sein Fahrzeug trotzdem nachrüsten möchte, dem raten die Experten von TÜV Süd Auto Service, den Einbau von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Laufe der Einbau der zusätzlichen Leuchten nicht fachgerecht ab, könne es zu einem Kurzschluss im Bordnetz kommen, so TÜV Süd-Experte Frank Benz. Der Nachrüstsatz muss über die erforderlichen Prüfzeichen verfügen: das ECE-Kennzeichen (E plus Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol) und die Kennung RL. Seien diese Prüfzeichen nicht vorhanden, könne die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erlöschen. Nach Angaben der Münchner Prüforganisation muss die Nachrüstung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Auch zum Thema Stromverbrauch gibt es vom TÜV Süd eine Musterrechnung: Im Gegensatz zum Abblendlicht (durchschnittlicher Mehrverbrauch 0,1 bis 0,2 Liter pro 100 Kilometer) sind beim Tagfahrlicht alle anderen Leuchten wie Rücklichter oder Kennzeichenbeleuchtung abgeschaltet. Ergebnis: Tagfahrlampen verbrauchen lediglich 20 bis 30 Prozent vom Verbrauch des Abblendlichts. (ng/sn)
TÜV Süd: Tagfahrlicht-Pflicht nur für neue Pkw
Seit 7. Februar gilt die neue Tagfahrleuchten-Pflicht – zunächst aber nur für neue Pkw-Modelle, wie TÜV Süd Auto Service betont. Eine Nachrüstung muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.