Wie kann TÜV SÜD den Betrieben bei der Umsetzung der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie helfen?
TÜV SÜD steht den Werkstätten gerne beratend zur Seite. Wir können den Betrieben erläutern, worauf sie bei der Scheinwerferprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung künftig achten müssen und wie die Plätze nachgerüstet werden können. Prüfstützpunkte, die die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen an den Prüfplatz nicht erfüllen, dürfen ab 1. Januar 2017 die HU nicht mehr in ihren Räumen durchführen lassen.
Was ändert sich durch die neue Scheinwerfer-Prüfrichtlinie für die Betriebe?
Die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie, die seit 1. Januar 2015 anzuwenden ist, stellt bestimmte Anforderungen an die Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräte (SEP) sowie an die Beschaffenheit der Stellflächen für Fahrzeug und Prüfgerät. Prüfstützpunkte, die nach dem 1. Januar 2015 neu in Betrieb genommen wurden, müssen die Voraussetzungen bereits erfüllen, alle anderen Prüfstützpunkte müssen dann ab 1. Januar 2017 den neuen Anforderungen entsprechen. Die Scheinwerfereinstellplätze müssen in der Folge alle 2 Jahre stückgeprüft werden.
Kommen hohe Investitionen auf die Werkstätten zu?
Das hängt vom Zustand des Prüfplatzes und dem Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät ab. Für die Aufstellflächen gibt es mittlerweile auch Nachrüstmöglichkeiten. Als SEP dürfen nur kalibrierfähige Geräte mit entsprechender Baumusterfreigabe verwendet werden. Dies können weiterhin analoge SEP sein, die Anschaffung eines digitalen Gerätes ist nicht zwingend notwendig. Wer allerdings ohnehin die Neuanschaffung plant, sollte wissen, dass man mit einem digitalen Gerät auch schon für künftige Beleuchtungssysteme gerüstet ist.