Volkswagen ruft sein Familien-SUV Tayron gleich wegen zwei sicherheitsrelevanter Mängel zurück. Zum einen kann sich bei bestimmten Fahrzeugen der Heckdiffusor während der Fahrt lösen. Zum anderen sind bei einigen Fahrzeugen die Kopfairbags in der zweiten Sitzreihe nicht korrekt montiert, was im Auslösefall zu einer verminderten Schutzwirkung führen kann. Gut ist: Beide Rückrufaktionen werden vom Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) überwacht.
Nach Angaben des KBA wurde der Heckdiffusor aufgrund eines Montagefehlers nicht korrekt befestigt. In der Folge kann sich das Bauteil während der Fahrt vollständig vom Fahrzeug lösen. Bei den Kopfairbags sind Fahrzeuge betroffen, bei denen die Airbags in der zweiten Sitzreihe nicht korrekt verbaut wurden, wodurch sich die Schutzwirkung im Falle einer Auslösung reduziert. Insgesamt müssen fast 16.000 Fahrzeuge kontrolliert werden, allein in Deutschland rund 6.900.
Eckdaten zum Rückruf
- Hersteller: Volkswagen
- Modell: Tayron
- Rückrufgründe:
- Heckdiffusor nicht ordnungsgemäß befestigt
- Kopfairbags in der zweiten Sitzreihe nicht korrekt montiert
- Risiken:
- Heckdiffusor kann sich lösen und in den Verkehrsraum geraten
- Erhöhte Verletzungsgefahr durch verminderte Schutzwirkung der Kopfairbags
- Maßnahmen:
- Überprüfung und ggf. Befestigung des Heckdiffusors
- Überprüfung der Kopfairbags und ggf. korrekte Positionierung
- Produktionszeiträume:
- Heckdiffusor: 24.11.2024 – 21.05.2025
- Kopfairbags: 18.12.2024 – 01.02.2025
- Betroffene Fahrzeuge weltweit:
- Heckdiffusor: 11.568
- Kopfairbags: 4.478
- Betroffene Fahrzeuge in Deutschland:
- Heckdiffusor: 5.110
- Kopfairbags: 1.712
- KBA‑Referenznummern: 15220R (Heckdiffusor), 14844R (Kopfairbags)
- Hersteller‑Rückrufcodes: 66A1 (Heckdiffusor), 69OX (Kopfairbags)
- Status: Rückrufe behördlich überwacht
Maßnahmen
Im Rahmen der Rückrufe werden die Fahrzeuge in einer Volkswagen‑Vertragswerkstatt überprüft. Der Heckdiffusor wird kontrolliert und bei Bedarf nachbefestigt. Die Kopfairbags werden überprüft und gegebenenfalls korrekt positioniert. Angaben zur Dauer des Werkstattaufenthalts machte der Hersteller nicht.
Sach‑ oder Personenschäden im Zusammenhang mit den Mängeln sind bislang nicht bekannt. Betroffene Fahrzeughalter werden informiert und können sich mit dem jeweiligen Hersteller‑Rückrufcode an eine Vertragswerkstatt wenden.