Mietet ein Autofahrer nach einem Unfall einen Ersatzwagen, dann muss der Autovermieter unmissverständlich auf drohende Probleme mit der Versicherung hinweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Der Kunde wisse meist nicht, dass die Tarife für Ersatzwagen, die von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden, durchschnittlich um 100 Prozent höher seien als die Normaltarife für Selbstzahler. Weil diese hohen Sätze inzwischen nicht mehr durchgängig von den Gerichten anerkannt würden, müsse der Vermieter seine Kunden über Risiken bei der Abwicklung aufklären (Az: XII ZR 50/04 vom 28. Juni 2006).
Urteil: Warnpflicht bei teuren Unfallersatztarifen
Vermieter mit besonders hohen Preisen müssen Kunden aufklären