-- Anzeige --

Urteil: Kein Vorsteuerabzug für Oldtimersammlung

04.05.2011 16:41 Uhr
Oldtimersammlung
Entspricht der Kauf von Klassikern eher einer privaten Sammlertätigkeit oder Vermögensverwaltung hat man beim Vorsteuerabzug schlechte Karten.
© Foto: ddp / Johannes Simon

Entspricht der Kauf von Klassikern eher einer privaten Sammlertätigkeit oder Vermögensverwaltung, können laut Bundesfinanzhof die Anschaffungs- und Unterhaltskosten nicht zum Abzug gebracht werden.

-- Anzeige --

Der Bundesfinanzhof beurteilt die Sammlung von Oldtimern und Neufahrzeugen nicht als unternehmerisch. Wie der oberste Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle kürzlich mitteilte, versagte er dem Sammler die Erstattung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer durch das Finanzamt (BFH-Az.: V R 21/09).

Streitig war, ob einer 1986 gegründeten GmbH der Vorsteuerabzug für die Anschaffung von 126 Fahrzeugen (einige Oldtimer und überwiegend hochwertige Neufahrzeuge) zusteht. Erklärter Gesellschaftszweck der GmbH war es, die Fahrzeuge nach einer Einlagerung von 20 bis 30 Jahren mit erhoffter Wertsteigerung zu verkaufen. Die Fahrzeuge wurden in einer eigens angemieteten Tiefgarage museumsartig eingelagert, schließlich aber ab 1992 bei einem Buchwert von ca. 7,4 Mio. Mark mit Verlusten für ca. 3,2 Mio. Mark verkauft.

Das Finanzamt ließ die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten sowie den Unterhaltskosten von insgesamt ca. 3,5 Mio. DM nicht zum Abzug zu. Der Klage gab Vorinstanz mit der Begründung statt, es handele sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit, auch wenn diese hochspekulativ und nur aufgrund des hohen Kapitaleinsatzes des Mehrheitsgesellschafters möglich war.

Vergleich mit Briefmarkensammlung

Der BFH sah das anders. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sei, dass Gegenstände oder Dienstleistungen für eine unternehmerische Tätigkeit bezogen werden. Könne ein Gegenstand seiner Art nach sowohl zu wirtschaftlichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden, seien alle Umstände seiner Nutzung zu prüfen, um festzustellen, ob er tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen verwendet werde, so die Richter. Entscheidend ist laut Urteil daher, ob die Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung einer wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht einer privaten Sammlertätigkeit oder Vermögensverwaltung entspricht. Auch einem Briefmarkensammler oder Münzsammler komme es auf eine langfristige Wertsteigerung an.

So liegt nach der Rechtsprechung des BFH daher eine unternehmerische Betätigung bei der Veräußerung einer Sammlung nur dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige auch bereits während des Aufbaus der Sammlung wie ein Händler verhält und nachhaltig An- und Verkäufe tätigt. Im Streitfall entschied der BFH, die Klägerin habe sich weder hinsichtlich der Oldtimer noch der Neufahrzeuge "wie ein Händler", sondern wie ein privater Sammler verhalten und lehnte den Vorsteuerabzug daher ab. (ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


BMW Serviceleiter (m/w/d)

Heidenheim an der Brenz

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.