Wer seinen Gebrauchtwagen bei Ebay zur Versteigerung anbietet, darf die einmal in Gang gesetzte Auktion nicht ohne triftigen Grund kurz vor dem festgelegten Ende einfach abbrechen. Das berichtet die Deutsche Anwaltshotline unter Berufung auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts Menden im Sauerland (Az. 4 C 390/10). Ein Privatmann hatte ein Fahrzeug aus 1993 mit 260.000 Kilometern auf dem Tacho mit einem Mindestgebot von einem Euro auf Ebay für einen Tag eingestellt. Kurz vor Schluss lag das Höchstgebot bei 605,99 Euro. Gleichzeit stand das Fahrzeug für 750 Euro bei Mobile.de. Dort fand sich ein Käufer, daher brach der Verkäufer die Ebay-Auktion ab, der Höchstbietende hatte nicht den Zuschlag erhalten. Das ist laut Anwaltshotline nicht rechtens. Ein Verkäufer sei bei Ebay nicht berechtigt, die Auktion vorzeitig zu beenden und seine auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen bzw. anzufechten, es sei denn, es gebe berechtigte Gründe wie etwa der Verlust des Kaufgegenstandes. (end)
Urteil: GW-Versteigerung muss beendet werden
Ein Ebay-Verkäufer ist nicht berechtigt, die Auktion vorzeitig zu beenden, wenn er auf einer anderen Plattform einen besseren Preis erzielt.