Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ist der Ansicht, dass es bei der Gebührenpflicht für den Kfz-Handel keine Änderung geben wird. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (wir berichteten) sei nicht rechtskräftig. Der beklagte Südwestdeutsche Rundfunk werde dagegen Berufung einlegen. Das Verwaltungsgericht Koblenz habe lediglich gegen die Möglichkeit einer "vereinfachten Gebührenerhebung" entschieden, so die GEZ. Dies hätte zur Folge, dass die GEZ für jedes Radiogerät in einem Fahrzeug, das auf den Händler zugelassen oder ihm als Halter zuzuordnen ist, eine Gebühr für die Dauer des Bereithaltens erheben müsste. Um dem Autohandel laufende Meldungen über den Bestand an Rundfunkgeräten zu ersparen, sei bei der Gebührenerhebung bisher lediglich die Anzahl der regelmäßig zu Probe- und Prüfungsfahrten genutzten Fahrzeuge zugrunde gelegt worden. Diese sei durch die Anzahl der vorhandenen roten Kennzeichen belegt. Darüber hinaus enthalte das Urteil an keiner Stelle eine Aussage darüber, dass der Kfz-Handel für seine Geräte in den Fahrzeugen oder Gebäuden keine Rundfunkgebühren zu entrichten hätte, ist die GEZ überzeugt. (ab)
Doch keine Änderung bei der Gebührenpflicht?
GEZ: Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet nur gegen "Vereinfachung bei der Gebührenerhebung"