Die Liquiditätslage von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist zunehmend angespannt. Dabei sollten sie einen (kostspieligen) Fehler möglichst vermeiden und die Inanspruchnahme des Überziehungs- oder Barkredits auf den Geschäftskonten auf ein Mindestmaß beschränken. Bei Zinssätzen von alles in allem durchaus mehr als zehn Prozent ist es deshalb sinnvoll, sich bei den Hausbanken nach preiswerteren Alternativen zu erkundigen und, je nach Kreditwürdigkeit, die Zinsbelastung sogar zu halbieren.
Bei einer Kreditvariante des Überziehungskredites, dem Abrufkredit, werden Verfügungen innerhalb des Kreditrahmens flexibel zugelassen. Darüber hinaus gibt es aber meist konkrete Vereinbarungen bezüglich fester Tilgungsraten, deren Höhe sich an den finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers orientiert. Bei kleineren Betrieben kann der Abrufkredit eine interessante Finanzierungsform darstellen. Sollte das jeweilige Bankinstitut Abrufkredite nur Privatkunden anbieten, sollten Betriebsinhaber, die ja auch privat finanziell aktiv sind, darüber nachdenken und mit dem Kreditgeber verhandeln. Möglicherweise lässt sich so der private Kreditbedarf vorübergehend kostengünstig optimieren. Optimierungspotenzial besteht für eine weitere Alternative des Überziehungskredites, den Geldmarkt- oder Eurokredit, der diesen ergänzen oder ersetzen kann. So ist eine Aufteilung des bisherigen Überziehungskredites dadurch möglich, dass ein Teil der ursprünglichen Kreditlinie für den Eurokredit zur Verfügung gestellt wird. Es ist grundsätzlich üblich, dass der Eurokredit während der vereinbarten Laufzeit in voller Höhe in Anspruch genommen werden muss. Nur vorübergehende Inanspruchnahmen oder regelmäßige oder unregelmäßige Einzahlungen sind in der Regel nicht möglich, aber verhandelbar. Dafür gibt es flexible Gestaltungen bei den Laufzeiten: Die Zeiträume bei Eurokrediten bewegen sich zwischen einem Monat und einem Jahr. Gegebenenfalls erforderliche Verlängerungen der Laufzeit sollten Unternehmer rechtzeitig mit der Bank besprechen.
Bei einer Aufteilung des bisherigen Kontokorrentkredites sind zusätzliche Sicherheiten meist nicht erforderlich, da sich am Kreditvolumen insgesamt nichts ändert. Wird der Eurokredit dagegen zusätzlich bereitgestellt, hängt ein eventueller erweiterter Sicherheitenbedarf der Bank insbesondere von einer erneuten Bonitätsoder Kreditwürdigkeitsprüfung ab.
Wenn auch etwas aus der Mode gekommen, kann auch der Akzeptkredit eine Alternative darstellen. Dazu akzeptiert das Kreditinstitut einen vom Kunden ausgestellten Wechsel und ist gegenüber einem Dritten, an den der Wechsel vom ursprünglichen Kreditnehmer weitergegeben werden kann, zur Einlösung verpflichtet. Es ist üblich, dass die wechselrechtliche Haftung der Bank nur unter der Bedingung übernommen wird, dass der Unternehmer als Kreditnehmer sich verpflichtet, den Wechselbetrag rechtzeitig zum Fälligkeitstermin des Wechsels zur Verfügung zu stellen.
Darauf sollten Betriebsinhaber achten
- Bei entsprechendem Beratungsbedarf sollten sich Kreditnehmer von den Banken, mit denen sie zusammenarbeiten, die dort angebotenen Kreditalternativen vorstellen lassen. Dazu sollten sie sich nicht ausschließlich auf die jeweilige Hausbank beschränken, da Nebenbankverbindungen durchaus auch interessante Kreditalternativen anbieten können, die bei der Hausbank möglicherweise nicht verfügbar sind.- Gibt es beim Vergleich der Angebote Zweifel an der Qualität der jeweiligen Kreditwürdigkeit, sollten entsprechende Details gemeinsam mit der Bank herausgearbeitet werden. Vielleicht bieten sich kurzfristige Optionen zur Verbesserung der Situation wie eine nach wie vor mögliche Kreditvergabe durch höhere Zinsen und/oder zusätzliche Kreditsicherheiten an.
- Ausgabe 09/2020 S.50 (221.7 KB, PDF)