Werkstattmitarbeiter freuen sich, wenn ihnen der Chef eine Lohnerhöhung von 100 oder gar 200 Euro gewährt. Die böse Überraschung folgt dann mit der ersten Lohnabrechnung: Ein beachtlicher Anteil wird für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, so dass vom vereinbarten Plus mitunter nur noch gut die Hälfte als Nettolohn auf dem Konto landet. "Es gibt allerdings durchaus Möglichkeiten, gute Leistungen eines Mitarbeiters finanziell so anzuerkennen, dass sich die Abgabenlast nicht erhöht", sagt Marco Barreto Bittner, Geschäftsführer der Valuenet Consulting Süd, die sich auf dieses Thema spezialisiert hat.
Vom Tankgutschein bis zu Getränken
Eine Möglichkeit sind Sachbezüge. "Ein Arbeitgeber darf jedem Arbeitnehmer jeden Monat einen Gutschein in Höhe von bis zu maximal 44 Euro schenken, der bei anderen Unternehmen eingelöst werden kann", erklärt Barreto Bittner. "Hier sind Tankgutscheine oder ein Jobticket für den ÖPNV die Klassiker. Aber es dürfen durchaus auch Gutscheine für andere Dinge und Dienstleistungen ausgestellt und verteilt werden - vom Friseurbesuch bis hin zu Warengutscheinen für Bekleidung oder Getränke." Der große Vorteil: Sachbezüge sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Dies gilt grundsätzlich auch für Werbeflächenmiete. In diesem Fall bezahlt der Werkstattinhaber seinen Mitarbeitern Miete für Werkstatt-Werbung auf ihren Privat-Pkw. "Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer riesige Aufkleber an seinem Fahrzeug anbringt", sagt Barreto Bittner. "Es genügt bereits, wenn auf dem Nummernschildhalter für die Werkstatt geworben wird." Liegt die Werbeflächenmiete nicht über 21 Euro pro Monat, kann sie ohne Abzüge kassiert werden, falls der Arbeitnehmer keine weiteren Einnahmen dieser Kategorie generiert. Der Werkstattinhaber kann aber auch Zuschüsse für Telekommunikation, sprich für Mobiltelefon oder Festnetz-Anschluss bezahlen. "Unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Gerät dem Arbeitgeber gehört, die Verträge mit den Telefongesellschaften jedoch auf den Mitarbeiter laufen", betont der Valuenet Geschäftsführer. Außerdem dürfen die Zuschüsse nicht höher ausfallen als die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Kosten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können auch Telekommunikationszuschüsse ohne Abzüge für Sozialabgaben sowie Lohn- oder Einkommensteuer gewährt werden. Ein Arbeitgeber kann übrigens nicht nur Telefone, sondern auch Tablets und Personal Computer kaufen oder leasen und den Mitarbeitern zur Verfügung stellen. In diesem Fall erhöht sich zwar nicht das Einkommen. Aber dieses Extra, so die Erfahrung von Barreto Bittner, kommt bei vielen Mitarbeitern besonders gut an.
Es gibt jedoch noch weitere Entgeltbausteine, die dafür sorgen, dass Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto bleibt. Relativ bekannt sind die betriebliche Altersvorsorge, Essensschecks und natürlich das Firmenfahrzeug, das nach neuester Rechtssprechung auch ein Firmenfahrrad oder E-Bike sein darf. Zu den Klassikern zählen Zuschüsse zu Kindergartengebühren, Fahrtkosten und für die Reinigung von Arbeitskleidung - wobei bei Letzterem extrem strenge Regularien beachtet werden müssen. Weniger bekannt sind dagegen Aufmerksamkeiten, Erholungsbeihilfen und Zuschüsse zum Gesundheitsmanagement. Bei den Aufmerksamkeiten handelt es sich um Geschenke des Arbeitgebers an einen Mitarbeiter, zum Beispiel zum Geburtstag oder einem Firmenjubiläum. Für diese Sachzuwendungen darf der Arbeitgeber seit Anfang diesen Jahres maximal 60 Euro ausgeben - bis zu drei Mal jährlich. Schenkt er Geld, ist dieser Betrag dagegen steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Finanzielle Unterstützung
Die Erholungsbeihilfe hat nichts mit dem Urlaubsgeld zu tun, sondern ist eine zusätzliche freiwillige Leistung. Bis zu 256 Euro jährlich darf ein Arbeitgeber jedem Mitarbeiter als Einmalzahlung innerhalb von drei Monaten vor oder nach dessen Urlaub bezahlen. Hat der Arbeitnehmer Familie, kann sich dieser Betrag sogar noch erhöhen. Die Erholungsbeihilfe ist sozialversicherungsfrei, muss aber vom Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Darüber hinaus darf ein Unternehmer seine Mitarbeiter bei Kursen und Trainings, die ihren Gesundheitszustand verbessern, finanziell unterstützen. Dabei werden zum Beispiel Kurse zur Stärkung der Wirbelsäule, Anti-Stress-Trainings, Entspannungs- und Nichtraucherkurse oder Lehrgänge rund um eine gesunde Ernährung anerkannt. Pro Mitarbeiter können dafür bis zu 500 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitnessstudios fallen leider nicht darunter.
All diese Entgeltbausteine können jedoch nicht nur anstelle der klassischen Erhöhung des Bruttolohns gewährt werden. Sie können auch dazu beitragen, dass Arbeitnehmern ganz ohne Lohnerhöhung mehr Geld aufs Konto überwiesen werden kann. "Entgeltoptimierung" nennen das die Experten. Dabei wird der Bruttolohn um steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltbausteine reduziert. Bei einem niedrigeren Bruttolohn müssen ja bekanntlich weniger Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Auf den daraus entstehenden gesetzlichen Nettoverdienst werden die jeweiligen Entgeltbausteine, wie etwa Sachbezüge, Werbeflächenmiete, Zuschüsse für Telekommunikation und Kindergarten, wieder aufgeschlagen. "Unterm Strich erhöht sich dadurch der Gesamtbetrag aller Nettoleistungen je nach Steuerklasse spürbar", fasst Marco Barreto Bittner zusammen.
Dabei darf allerdings nicht unter den Tisch fallen, dass der Arbeitnehmer bei niedrigerem Bruttogehalt im Krankheitsfall weniger Krankentagegeld ausbezahlt bekommt. Auch das Arbeitslosengeld und die gesetzliche Rente sinken. "Um dies zu vermeiden, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, Arbeitslosen- und Krankentagegeld durch eine Kombination privater Zusatzversicherungen aufzustocken", sagt der ValueNet-Geschäftsführer. "In der Regel belaufen sich die Beiträge dafür auf einen Bruchteil der Einsparungen bei den Sozialabgaben, die ja auch für den Arbeitgeber anfallen."Und in Sachen Rente empfiehlt der Experte eine betriebliche Altersvorsorge. Ein weiterer Knackpunkt besteht darin, dass tarifgebundene Werkstätten bei der Entgeltoptimierung nicht ganz so flexibel agieren können. "Allerdings dürfen Arbeitgeber dann von den Vorgaben des Tarifvertrags abweichen, wenn der Arbeitnehmer dadurch in allen Bereichen bessergestellt ist", sagt Barreto Bittner. Der Eingriff in den Tariflohn sei daher möglich, wenn der Arbeitgeber eine Lösung für den Ausgleich der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge anbietet.
Auch der Arbeitgeber profitiert
In der Tabelle sind die wichtigsten Entgeltbausteine zusammengefasst. Diese Basisinformationen können eine ausführliche Beratung durch den Steuerberater oder fachkundige Lohn- und Gehaltsexperten natürlich nicht ersetzen. Sie sollen aber dazu animieren, über Maßnahmen zur Entgeltoptimierung nachzudenken. Laut Barreto Bittner lohnt sich das jedoch nicht nur finanziell: "Unsere Kunden berichten uns immer wieder, wie gut es bei ihren Mitarbeitern ankommt, wenn sich der Arbeitgeber darum kümmert, dass sie mehr Netto vom Brutto erhalten."
- Ausgabe 07/2015 Seite 46 (305.2 KB, PDF)