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Partikelmessung: ASA-Verband sieht keinen Grund für Entspannung

14.10.2022 14:34 Uhr | Lesezeit: 5 min
Partikelmessung: ASA-Verband sieht keinen Grund für Entspannung
Prüfstellen und Prüfstützpunkte, die zum Einführungstermin Partikelmessungen anbieten möchten, sollten keine Zeit verlieren, erklärt Harald Hahn, Leiter Fachbereich Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband.
© Foto: ASA

Die flächendeckende Einführung des Partikelmessverfahrens erfolgt bis 1. Juli 2023 oder früher - sofern die Marktabdeckung mit Messgeräten gegeben ist.

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Nachdem jetzt bekannt wurde, dass die vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) geplante Übergangsregelung bei der Einführung der Messmethode Partikelzählen zum 1. Januar 2023 durch die Länder gekippt wurde, meldet sich der ASA-Verband zu Wort.

Der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen (ASA) sieht keinen Grund für Werkstätten sich zurückzulehnen und mahnt, keine Zeit zu verlieren: Prüfstellen und Prüfstützpunkte, die derzeit noch einen offenen Einführungstermin Partikelmessungen anbieten möchten, seien schlecht beraten, den Beschluss des Bund-Länder-Fachausschuss jetzt als Signal für eine deutlich verlängerte Beschaffungszeit für PN-Messgeräte zu deuten, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Keine Zeit verlieren

"An den grundsätzlichen Problemen, die erst zu dem Vorschlag der Übergangslösung durch das BMDV geführt haben, also der erschwerten Bauteilebeschaffung, den gestörten Lieferketten und infolgedessen verzögerten Baumusterprüfungen und Kalibrierungen für die Geräte, hat der Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses nichts geändert", sagt Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband.

Alle PN-Messgeräte-Hersteller sowie die Zulassungsbehörden würden mit Hochdruck an der marktreifen Bereitstellung von PN-Messgeräten arbeiten. "Bei der Bestellung auf Zeit zu spielen, birgt jetzt auch noch ein weiteres Risiko: Es gibt keinen fest fixierten Einführungstermin für das Partikelmessverfahren. Das wird möglicherweise spätestens der 1. Juli 2023 sein. Entsprechende Marktabdeckung mit PN-Messgeräten vorausgesetzt, kann aber auch ein deutlich früherer Termin gelten", ergänzt Harald Hahn.

Zum Hintergrund

Der Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK) hat in seiner 174. Sitzung am 28./29.09. mit eindeutiger Mehrheit der Länder die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02. September 2022 verkündete Übergangsregelung zur Einführung des Partikelzählverfahrens bei Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 abgelehnt.

Die Regelung des BMDV sah vor, am Einführungstermin 1. Januar 2023 festzuhalten, dabei jedoch in zwei Stufen vorzugehen. Geplant war demnach, dass alle Prüfstellen/Prüfstützpunkte, die zum 1.1.2023 bereits über ein entsprechendes PN-Messgerät verfügen, das Partikelzählverfahren im Rahmen von Abgasprüfungen anwenden müssen.

Die Übergangsregelung sah weiterhin vor, dass Prüfstellen/Prüfstützpunkte ohne entsprechendes PN-Messgerät auch über den 1. Januar 2023 hinaus bei Abgasprüfungen das aktuelle Trübungsmessverfahren für einen noch zu definierenden Zeitraum anwenden dürfen. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass sie ihre verbindliche Bestellung eines PN-Messgeräts vor dem 01. November 2022 nachweisen können.

Stichtag nicht mehr relevant

Ohne den entsprechenden Bestell-Nachweis vor dem 1. November 2022 hätten die Prüfstützpunkte/ Prüfstellen ohne Partikelzählgerät ab 1. Januar 2023 entsprechende Fahrzeuge nicht mehr prüfen dürfen. Diese Stichtagsregelung für die Bestellung ist nun obsolet.

Denn dieses Konstrukt der Übergangsregelung hat der Bund-Länder-Fachausschuss abgelehnt und zielt stattdessen auf eine flächendeckende Einführung des Partikelmessverfahrens bis spätestens 1. Juli 2023. Die Einführung kann aber auch früher erfolgen, wenn die flächendeckende Geräteversorgung der Prüfstützpunkte/Prüfstellen vorher erreicht ist.

"Die Bundesregierung trägt dem Beschluss des Bund-Länder Fachausschusses Rechnung und wird zum 31.Oktober eine geänderte AU-Richtlinie veröffentlichen. Diese wird vorsehen, dass die PN-Messung so lange ausgesetzt wird bis eine ausreichende Marktabdeckung durch PN-Messgeräte erreicht ist", erklärt Harald Hahn.

Nur wenige Wochen Reaktionszeit

Den Stand der Marktabdeckung mit PN-Messgeräten soll eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BMDV kontinuierlich überwachen. "Sobald die Arbeitsgruppe eine ausreichende Verfügbarkeit von kalibrierten PN-Messgeräten feststellt, legt das BMDV kurzfristig über eine weitere Verkehrsblattverlautbarung die PN-Messung als verpflichtend für alle Prüfstellen/Prüfstützpunkte fest." Kurzfristig bedeutet laut Hahn: von der Feststellung der Marktabdeckung bis zur verpflichtenden Einführung der PN-Messung vergehen nur wenige Wochen.

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