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Geplanter Abschied

21.08.2009 12:02 Uhr

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Kreditverlängerung

Verhandlungen über die Verlängerung von Immobiliendarlehen, deren Zinsbindung in den kommenden Monaten ausläuft, sollten nicht auf die sprichwörtlich „lange Bank“ geschoben werden

Auch wenn die Banken etwas anderes behaupten, die Kreditklemme ist für den Mittelstand längst bittere Realität geworden. Für mangelnde Vorsicht und seriöse Risikobewertung bei Anlagegeschäften lassen viele Banken jetzt ihre Mittelstandskunden bluten und pflegen eine äußerst restriktive Kreditvergabepolitik. Das bekommen mittlerweile auch Inhaber von Werkstattbetrieben zu spüren, die vor allem das Betriebsgebäude mit einem langfristigen Immobiliendarlehen finanziert haben. So ist es je nach Kreditinstitut keineswegs mehr selbstverständlich, dass Verlängerungen nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindung mehr oder weniger problemlos und wie noch vor Jahren automatisch zustande kommen.

Neben einem erhöhten Informationsbedarf hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation des Betriebes machen viele Kreditgeber außerdem geltend, dass der Bearbeitungszeitraum bis zu einer Zusage oder Ablehnung einer Kreditverlängerung ausgeweitet wurde. Unternehmer sollten darum nicht auf ein mögliches Angebot ihrer Bank warten, sondern den entsprechenden zeitlichen Ablauf selbst sorgfältig planen.

Frühzeitige Planung

Zu einer solchen Planung, die je nach Umfang bereits etwa zwei Monate vor dem Verlängerungstermin beginnen sollte, gehört vor allem die realistische Einschätzung der zukünftigen Liquiditätslage des Betriebs und die damit verbundene Höhe der vom Unternehmer leistbaren Zins- und Tilgungsraten. Möglicherweise bietet sich zum Ablauftermin eine Teilrückzahlung des Darlehensbetrags an, so dass sich die Kapitalkosten entsprechend verringern. Die Restlaufzeit des Kredits und die Höhe der zukünftigen Tilgungsraten sollten bei den einzuholenden Angeboten ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Sowohl Banken als auch Versicherungsunternehmen als wichtige Kreditgeber können die Auswirkungen unterschiedlicher Tilgungsraten auf die zukünftige Kreditlaufzeit durch die Darstellung konkreter Berechnungsbeispiele problemlos ermitteln. Das gilt auch für unterschiedliche Restlaufzeiten: wenn der Kreditnehmer je nach persönlicher Zinseinschätzung beispielsweise an einer zukünftigen Laufzeitenaufteilung des Restdarlehens zwischen fünf und zehn Jahren und den damit verbundenen unterschiedlichen Zinssätzen interessiert ist, sind auch diese finanziellen Auswirkungen durch übersichtliche Zins- und Tilgungspläne schnell erkennbar. Derart strategische Überlegungen sind ebenso sinnvoll wie der Vergleich der zukünftigen effektiven Zinssätze. Je nach Dauer der Zinsbindung können im Laufe der Jahre durchaus fünfstellige Beträge zusammenkommen, die bei professioneller Planung und sorgfältigen Vergleichen eingespart werden.

Verschiedene Ansprechpartner

Als erster Ansprechpartner sollte zunächst der bisherige Kreditgeber um Angebote gebeten werden. Rund vier bis sechs Wochen vor dem Verlängerungstermin sollten die in schriftlicher Form beim Kunden vorliegen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch ein verbindlicher Hinweis darüber, wie lange sich das Kreditinstitut an diese Offerten halten wird. Gleichzeitig sollte der Unternehmer, falls vorhanden, seine Zweit- oder Drittbankverbindung um Angebote für die Kreditverlängerung bitten. Dabei sollten auch Versicherungsunternehmen als mögliche Kreditgeber um Angebote gebten werden. Dies war in der Vergangenheit keineswegs üblich, da sich Unternehmer häufig auf die Angebote des bisherigen Kreditgebers verlassen haben. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist ein solches Verhalten jedoch nicht mehr zu empfehlen. Den Wettbewerb der Bankinstitute um Betriebsinhaber mit befriedigender oder gar guter Bonität sollte der Unternehmer professionell nutzen. In diesem Zusammenhang ist es sicher keine gewagte Prognose, dass die bisherige Hausbankfunktion mittelfristig immer mehr in den Hintergrund treten wird und dass sich Unternehmer weitaus intensiver als bisher die Dienstleistungen vieler Finanzanbieter ansehen werden.

Vertretbare Kosten

Kommt es auf Grund der besseren Konditionen tatsächlich zu einem Gläubigerwechsel, sind damit in der Regel Kosten verbunden, die der Unternehmer genau prüfen muss. Meist erfolgt aber lediglich eine Abtretung der zu Gunsten des bisherigen Kreditgebers als Sicherheit im Grundbuch eingetragenen Grundschuld an den neuen Gläubiger. Die entsprechende Umschreibung im Grundbuch ist als Kostenfaktor zu vernachlässigen. Weitere Gebühren, etwa für die erneute Bonitätsprüfung des übernehmenden Kreditgebers, fallen üblicherweise nicht an. Um auch hier sicherzugehen, sollte dieser Punkt in den Vorgesprächen unbedingt geklärt und die Zinsvorteile den Kosten gegenübergestellt werden. Michael Vetter

Tipps für die Praxis

Kreditverlängerung

Unternehmer sollten sich bereits zum Zeitpunkt des Darlehensbeginns bzw. zu jedem Verlängerungszeitpunkt den kommenden Ablauftermin der Zinsbindung notieren. Sie sollten sich also nicht nur auf eine mögliche Information ihres Kreditgebers verlassen, die unter Umständen relativ spät erfolgt und dann kaum mehr Zeit für sorgfältige Vergleiche lässt.

Etwa sechs bis acht Wochen vor dem Ablauftermin sollten Unternehmer aktiv werden und bei verschiedenen Kreditgebern einschließlich ihres derzeitigen Gläubigers Angebote einholen.

Dabei sollte der Unternehmer vor allem darauf achten, dass diese Angebote neben dem effektiven Jahreszinssatz sonstige Kosten oder Angaben zur Restschuld zum Ablauf des geplanten Verlängerungszeitraums enthalten.

Unternehmer sollten sich nicht scheuen, bei ihrem derzeitigen Kreditgeber konsequent nachzuverhandeln, wenn ihnen günstigere Offerten vorliegen. Erfahrungsgemäß verliert der bisherige Kreditgeber einen zuverlässigen Kunden wegen möglicherweise geringer Kostenunterschiede nur ungern an einen Mitbewerber.

Wichtig ist auch die Höhe der zukünftigen Tilgungsraten. Es sollte daher geprüft werden, sie in der bisherigen Höhe zumindest beizubehalten.

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