Online gekaufte Ersatzteile: Erst billig, dann teuer

24.07.2026 08:22 Uhr | Lesezeit: 3 min
Online gekaufte Ersatzteile: Erst billig, dann teuer
Wenn Ersatzteile, dann nur vom eigenen Lieferanten. Mitgebrachte Ersatzteile vom Kunden sind fast immer ein Tabu.
© Foto: Marcel Schoch

Immer mehr Autofahrer bringen online gekaufte Ersatzteile in die Werkstatt mit. Wenn Betriebe solche Teile einbauen, kann das für die Werkstatt szum Risiko werden. Experten raten daher grundsätzlich davon ab.

Das einstige Werbemotto ist längst im Werkstattalltag angekommen. Vor allem freie Kfz-Betriebe spüren die zunehmende Preissensibilität vieler Kunden. Das Internet gilt als Eldorado für Schnäppchenjäger. Angetrieben von Preisvergleichsportalen suchen viele Fahrzeughalter online nach möglichst günstigen Angeboten für Ersatz- und Serviceteile. In der Hoffnung, Geld zu sparen, kaufen sie dort alles ein, was ihrer Meinung nach für den nächsten Werkstattbesuch benötigt wird.

Mit dem guten Gefühl, Geld gespart zu haben, wenden sich die Kunden anschließend an die Werkstatt ihres Vertrauens und bitten darum, die mitgebrachten Teile einzubauen. "Hier beginnt für uns immer das Dilemma", sagt Leonhard Stangl, Geschäftsführer und Inhaber der Firma Leonhard Stangl Fahrzeugbau (LSF) westlich von München. "Einerseits müssen wir dem Kunden erklären, dass wir mitgebrachte Teile nicht einbauen. Andererseits möchte man ja auch nicht seine Stammkunden vor den Kopf stoßen."

Raus aus dem Dilemma

Doch wie lässt sich diese schwierige Situation zum Vorteil beider Seiten lösen? Im ersten Schritt sollten Kunden umfassend über die möglichen Folgen solcher Billigkäufe aufgeklärt und das Qualitäts- und Sicherheitsbewusstsein des Kunden geschärft werden. "Hilfreich ist dabei der Vergleich mit Mode- und Luxusartikeln. Denn genauso wie dort gibt es auch im Markt für Autoersatzteile rücksichtslose Fälscher, die vermeintliche ,Originalteile' zu Schnäppchenpreisen anbieten", weiß Stangl." Der Kfz-Mechatroniker-Meister rät außerdem dazu, offen anzusprechen, dass selbst Kfz-Profis, wie er selbst, oft kaum beurteilen können, ob Ersatzteile aus unbekannten Internetquellen tatsächlich für den Einbau in ein bestimmtes Fahrzeug geeignet sind. Auch Hersteller- und Produktnummern bieten oft keine verlässliche Sicherheit, da sie gefälscht sein können.

Viele gefälschte Produkte

Im Internet finden sich im Bereich Kfz-Ersatzteile zahlreiche Produktfälschungen und Nachbauten, die oft nur minderwertige Material- und Verarbeitungsqualität aufweisen. Daher hat der Schmierstoffhersteller Liqui Moly für seine Motoröle ein digitales Echtzeit-Prüfsystem eingeführt. Über einen QR-Code auf dem Kanisterdeckel können Kunden die Echtheit des Produkts direkt überprüfen und mögliche Fälschungen melden.

Und wenn sich Kunden trotzdem nicht einsichtig zeigen? "Hier sollte dann auf die rechtliche Lage und auf die Gewährleistungspflicht der Kfz-Werkstatt verwiesen werden", empfiehlt Rechtsanwalt Rainer Bopp aus München, Experte für Kfz-Recht (siehe Kasten). Kommt es später zu Problemen, sind Onlinehändler oder Teilehersteller schwer auffindbar. "Bereits ein Umtausch gestaltet sich dann schwierig, von der Durchsetzung möglicher Haftungsansprüche ganz zu schweigen", sagt Ragip Bajrami, Geschäftsführer der Reitberger GmbH, eine freie Autowerkstatt in Ruhstorf an der Rott.

"Wenn wir die Ersatzteile beschaffen und einbauen, liegt die Haftung bei uns oder dem Teilehersteller. Kann dem Hersteller ein Fehler nachgewiesen werden, muss er dafür aufkommen. Haben wir einen Fehler gemacht, sind wir als Werkstatt in der Pflicht." Leonhard Stangl weist noch auf einen weiteren Aspekt hin: "Als Werkstatt haben wir auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden. Der kommen wir nur nach, wenn wir den Kunden über potenzielle Gefahren, die vom Einbau eines mangelhaften Ersatzteils ausgehen können, aufklären." Daher sollte zum Schutz von Kunde und Werkstatt der Einbau mitgebrachter Kfz-Teile grundsätzlich abgelehnt werden.

Das sagt Rechtsanwalt Rainer Bopp
Nimmt eine Werkstatt einen Reparatur- oder Wartungsauftrag an, kommt ein Werkvertrag zustande. Nach Rechtsprechung des BGH umfasst ein solcher Werkvertrag sowohl die Herstellung und Überprüfung der Funktions- und Verkehrstüchtigkeit im vereinbarten Umfang als auch die Aufdeckung etwaiger Schäden in den zu überprüfenden Fahrzeugbereichen. Nicht zum Vertragsinhalt gehört hingegen die Beseitigung von Schäden, die im Zuge der Ausführung des Werkvertrags entdeckt werden. Hierfür ist nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 7. Februar 2019, Az. VII ZR 63/18) ein gesonderter Kundenauftrag erforderlich. Auf entdeckte Schäden und eventuelle Folgen einer Nichtreparatur ist der Werkstattkunde allerdings hinzuweisen.
Überträgt man diese Grundsätze auf vom Kunden angelieferte Kfz-Ersatzteile, ist die Werkstatt verpflichtet, auf bestehende Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit oder Zuverlässigkeit solcher Teile hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, können Schadensersatzansprüche drohen. Ein entsprechender Hinweis sollte schriftlich und nachweisbar festgehalten werden. Darüber hinaus besteht jedoch keine eigenständige Pflicht der Werkstatt, die vom Kunden bereitgestellten Teile zu untersuchen oder zu testen. Entscheidet sich eine Werkstatt für die Durchführung einer Reparatur oder Wartung mit kundenseitig gelieferten Kfz-Teilen, sollte der Werkvertrag mit dem Kunden unter folgenden Maßgaben geschlossen werden:
a) Das angelieferte Kfz-Teil ist kein Originalteil des Herstellers.
b) Eine Untersuchung des Kfz-Ersatzteils durch die Werkstatt hat nicht stattgefunden.
c) Für die Zulässigkeit, Zuverlässigkeit und Mangelfreiheit des Kfz-Ersatzteils wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Unabhängig davon ist der Einbau des Kfz-Ersatzteils zwingend abzulehnen, wenn bereits bei der Anlieferung - auch ohne Untersuchung - das Fehlen einer ABE oder eine Mangelhaftigkeit des Ersatzteils festgestellt wird oder solches bereits vorgängig bekannt ist.
Rechtsanwalt Rainer Bopp
(kanzlei@raehaug-partner.de)

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