Der Abrieb von Reifen und Bremsen ist im Hinblick auf Feinstaubemissionen in den Fokus gerückt und wird deshalb erstmals in der Neuregelung der Euro 7-Norm berücksichtigt. Wenn diese am 29. November 2026 in Kraft tritt, ist auch ein Grenzwert für den beim Bremsen entstehenden Abrieb vorgesehen. Betroffen sind Pkw der Klasse M1 und Transporter der Klasse N1 bis 3,5 Tonnen, die zu diesem Zeitpunkt neu in Verkehr gebracht werden und nach Euro 7 homologiert sein müssen. Für Fahrzeuge mit den Antriebsformen Verbrenner, Hybrid und Plug-in-Hybrid gilt dann ein Grenzwert von sieben Milligramm pro Fahrzeug und Kilometer. Ab dem 29. November 2027 gilt der Grenzwert dann auch für alle Fahrzeuge, die neu zugelassen werden, auch wenn sie nicht nach Euro 7 homologiert sind.
Aber auch vollelektrische Fahrzeuge werden berücksichtigt, strenger sogar als die Otto-motorisierten Versionen. Sie dürfen künftig nur drei Milligramm Feinstaub pro Fahrzeug und Kilometer erzeugen. "Durch den Umstand, dass bei Elektrofahrzeugen überwiegend rekuperativ gebremst wird, kommt die Reibungsbremse entsprechend weniger zum Einsatz und das führt zwangsläufig zu geringeren Bremsenemissionen", erklärt Vincenzo Di Caro, Senior Manager Vehicle Programme bei TMD Friction. Und da ab 2035 (Stand heute) nur noch Elektrofahrzeuge in den Markt kommen sollen, gilt der Grenzwert von drei Milligramm dann für alle neu homologierten Fahrzeuge, im Falle einer Rücknahme des Verbrenner-Verbots dann eben auch für nicht elektrische Fahrzeuge. Die Grenzwerte gelten zunächst bis Ende 2029 und sollen dann erneut überprüft werden.
- Ausgabe 12/2025 Seite 016 (587.0 KB, PDF)
Warteschleife für Aftermarket
Da der Abrieb nicht im laufenden Verkehr gemessen werden kann, setzen die Bremsenhersteller spezielle Prüfstände ein. Fabiano Carminati, Vice President Disc GBU Technical Development Brembo N.V., erklärt: "Es gibt derzeit nur rund 20 Prüfstände weltweit, die den Abrieb einer Bremse messen können. Wir bei Brembo ermitteln aber nicht nur die PM10-Partikel, sondern auch PM2,5 und sogar PM1, also Partikel mit einer Größe von einem Mikrometer. Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wir speichern die Ergebnisse in unserer Datenbank, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu verstehen, aber auch um auf eventuelle Anpassungen durch die Gesetzgeber vorbereitet zu sein."
Bislang gibt es erst eine gültige Durchführungsverordnung für die Erstausrüstung, das Pendant für den Aftermarket ist derzeit noch in Ausarbeitung. Dies wiederum bedeutet, dass Lösungen für den freien Aftermarket im Moment noch nicht homologiert werden können. Dies ist aber insofern wichtig, als in Folge Fahrzeuge, die nach Euro 7 homologiert sind und vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt zum Service in die freie Werkstatt kommen, beim Bremsenservice nur mit homologierten Teilen einen Service durchführen dürfen. Geplant ist, dass die Werkstatt dann bei Eingabe der Fahrgestellnummer die entsprechenden Teilenummern angezeigt bekommen.
Neue Scheiben und Beläge
Die Bremsenhersteller arbeiten derzeit an Euro-7-konformen Lösungen oder haben wie Brembo schon eine Lösung im Köcher. Neben dem Abrieb spielt bei der Entwicklung auch die Haltbarkeit der Bremse eine Rolle. Bereits heute ist die Thematik der Korrosion bei unterforderten Bremsen bekannt. In Zukunft wird deshalb nach Ansicht von Vincenzo Di Caro eher ein Verfallsdatum statt der Abnutzung entscheidend für einen Bremsenservice sein. Da rund 80 Prozent des Bremsstaubs durch die Bremsscheibe verursacht werden, konzentrieren sich die Entwicklungen vornehmlich auch auf dieses Bauteil.
Brembo setzt dabei auf eine Hartbeschichtung, die mittels Laserauftragsschweißen ("Laser Metal Deposition", kurz LMD) auf die Bremsscheiben aufgebracht werden. Das sogenannte Greentell-Set aus Scheiben und speziellen Belägen soll die Feinstaubemissionen um bis zu 80 Prozent gegenüber einer unbeschichteten Graugussscheibe verringern. Mit dem Beyond-Greenance-Kit bietet Brembo zudem bereits eine Euro-7-konforme Bremslösung für den Aftermarket an.