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Datenzugang: Ohne Serma keine Daten

24.03.2023 08:02 Uhr | Lesezeit: 3 min
Regionaltagung Kfz-Innung Stuttgart Gruppenbild
Regionaltagung (v. l.): Christian Reher (Kfz-Innung Region Stuttgart), Prof. Benedikt Maier (IfA), Michael Ziegler (Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg), Joachim Otting  (Rechtundraeder), Torsten Treiber (Kfz-Innung Region Stuttgart), Werner Steber (ZDK) und Marcus Weller (ZDK).
© Foto: Dietmar Winkler

Bei der Regionaltagung informierte die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Region Stuttgart über das Serma-Verfahren. Ohne Zulassung bleibt Werkstätten ab Jahresmitte der Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI-Daten verwehrt.

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Für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI-Daten auf den Hersteller-Portalen benötigen Werkstätten ab Mitte des Jahres eine gesonderte Autorisierung. Die Autorisierung und Zulassung werden zukünftig durch die akkreditierte Inspektionsstelle Serma (Secure Repair and Maintenance Authorization) erfolgen. Einen Ausblick, wie der Prozess der Registrierung für Werkstätten und deren Mitarbeiter aussehen wird, gab Werner Steber (ZDK) auf der Regionaltagung der Kfz-Innung Region Stuttgart in Filderstadt.

"Der 30. Juli 2023 ist Stichtag für Sermi. Ab dann müssen Werkstätten nachgewiesen haben, dass sie ein vertrauenswürdiger Betrieb sind, wenn sie über die Herstellerportale auf diebstahl- und sicherheitsrelevante RMI-Daten zugreifen müssen", sagte Werner Steber, Geschäftsführer Werkstätten und Technik (ZDK), in der Filharmonie Filderstadt. Das ist beispielsweise notwendig für den Einbau neuer Steuergeräte oder das Anlernen von Schlüsseln.

Hinter Serma steht die Serma GmbH, die als Konformitäts-Bewertungsstelle des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) fungiert. Diese muss als Zulassungsstelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle, DAkkS, entsprechend akkreditiert werden.

Für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI-Daten verlangen Automobilhersteller auch bisher schon eine Registrierung. Wenn Diagnosesysteme und Zugänge zu den Herstellerportalen genutzt werden, muss sich die Werkstatt bislang allerdings bei jedem Hersteller einzeln anmelden. Ab Jahresmitte werden diese individuellen Zugänge ersetzt durch die Serma-Autorisierung. Die Idee dahinter: Eine Werkstatt und deren Personal müssen sich nur einmal autorisieren lassen und können dann auf alle RMI aller Fahrzeughersteller zugreifen. Der Zugang ist 60 Monate gültig. In dieser Zeit werden die Betriebe zwei- bis dreimal für eine Vor-Ort-Prüfung besucht. Das gesamte Verfahren der Zulassung läuft digital, die Anmeldung erfolgt über die Webseite www.serma.eu. Dort finden Betriebe auch alle Informationen zu den rechtlichen Hintergründen. Noch ist laut Steber unklar, ob sich die Serma-Zulassung auch auf die Nutzung von Mehrmarken-­Diagnosesystemen bezieht und somit den Zugang zu Fahrzeugen mit Security Gateway ermöglicht. Aus Sicht des ZDK wäre dies wünschenswert, weil dadurch ein einheitliches Autorisierungsschema sowohl für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungs-­Informationen als auch für den berechtigten Zugang zu Fahrzeugen mit Security Gateway etabliert wäre.


Der rechtliche Hintergrund:

Im Anhang X der Typgenehmigungs-Verordnung (EU) 2018/858 wird der standardisierte Zugang zu den Fahrzeug-OBD-Informationen und zu den diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungs-Informationen (RMI) geregelt. Fahrzeughersteller (OEM) müssen diese Informationen auf ihren Webseiten bereitstellen. Unabhängige Marktteilnehmer (Werkstätten) müssen sich nach festgelegten Kriterien im Sermi-Schema (Sermi = Security-Related Vehicle Repair and Maintenance Information) durch eine Konformitäts-Bewertungsstelle prüfen und autorisieren lassen, um auf diese RMI-Daten zugreifen zu können.


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