Öffentliche Fördermittel
Bankinstitute bieten neben eigenen Krediten zunehmend öffentliche Fördermittel zur Finanzierung von Unternehmensinvestitionen an. Je nach Schätzung existieren insgesamt etwa zweitausend verschiedene Programme. Für eine profunde Beratung braucht ein Unternehmer Unterstützung.
Nahezu jede Bankengruppe beschäftigt Fachleute, deren wesentliche Aufgabe darin besteht, Betriebsinhabern auf sie zugeschnittene Kreditprogramme vorzustellen und sie vor allem während der Antragsphase zu begleiten. Der Fall von Jürgen M., Inhaber eines Mittelbetriebes aus Würzburg, dürfte daher eher zu den Ausnahmen zählen. Als M. nämlich vor einigen Wochen mit seinem Kundenberater der Hausbank über Details einer betrieblichen Finanzierung reden will, empfängt der ihn sehr abweisend. An eine zusätzliche Finanzierung zu den bisherigen Konditionen sei derzeit überhaupt nicht zu denken. Verantwortlich dafür sei die Immobilienkrise der vergangenen Monate. Die habe den Bankvorstand dazu veranlasst, ab sofort "noch sorgfältigere Kreditprüfungen jedes einzelnen Kreditengagements in Verbindung mit möglichen Risikozuschlägen" als bislang schon üblich durchzuführen. Unter dem Strich bedeute der Risikozuschlag im Fall von Unternehmer M. Mehrkosten von rund 5.000 Euro pro Jahr. Gerechnet auf die ursprüngliche Kreditlaufzeit von sechs Jahren würde sich für M. eine zusätzliche Zinsbelastung von insgesamt etwa 18.000 Euro ergeben.
Erst als der Unternehmer Druck macht und auf einer preisgünstigen Finanzierungsalternative besteht, bietet ihm der Bankberater ein Gespräch mit dem für öffentliche Finanzierungen zuständigen Kollegen an.
Hausbankprinzip
In diesem zweiten Gespräch wird M. die Vielfalt öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten deutlich. Öffentliche Institutionen wie die KfW-Mittelstandsbank, aber auch der Bund, die Länder sowie internationale Institutionen bieten zinsgünstige, auf fast jeden Investitionszweck zugeschnittene Gelder an. Betriebsinhaber sollten bei ihrem Bankinstitut also gezielt nachfragen und das bei öffentlichen Förderprogrammen obligatorische "Hausbankprinzip", das die Einschaltung eines Bankinstituts vor der eigentlichen Antragstellung vorsieht, in Anspruch nehmen. So wird vor Ort die Kredit- oder Bonitätsprüfung durchgeführt, die sowohl die Prüfung als auch die Weiterleitung des Antrages vorsieht.
Risikogerechte Zinsen
Hausbanken können den Unternehmer auf diesem Weg also nicht nur begleiten, sondern ihm auch zusätzliche Alternativen nennen bzw. weitere Finanzierungstipps geben. Dazu sollten vor allem Details des "risikogerechten Zinssystems" gehören, das von Förderbanken sowie von Geschäftsbanken vor Ort angewendet wird. Dabei zahlen Unternehmen abhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage ("Bonität") und den bereitgestellten Sicherheiten einen individuellen Zinssatz, der von der jeweiligen Hausbank festgelegt wird. Es erfolgt zunächst eine Zuordnung zu vorgegebenen Bonitäts- und Sicherheitsklassen. Aus der Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ergibt sich dann eine Preisklasse, die wiederum die Brandbreite des individuellen Zinssatzes für das Förderdarlehen bestimmt. Diese risikoabhängige Differenzierung der Kreditzinsen soll einer größeren Zahl von Betrieben ermöglichen, Förderdarlehen zu erhalten (siehe "Details zum risikogerechten Zinssystem"). Neben direkten Finanzmitteln können auch Bürgschaften helfen, Finanzierungen abzurunden beziehungsweise erst zu ermöglichen. Hierzu stehen vor allem Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch Bundes- und Landesbürgschaften möglich. Vor allem bei nicht ausreichenden Kreditsicherheiten des Unternehmers bieten Bürgschaften oft die notwendige Voraussetzung zu einer Kreditgewährung. Michael Vetter
- Ausgabe 11/2008 Seite 58 (166.6 KB, PDF)