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Ausgebremst

11.09.2013 12:02 Uhr

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HU-Bremsenrichtlinie

Eigentlich hätte die neue HU-Bremsenrichtlinie schon in diesem Jahr umgesetzt werden sollen, doch nun wurde beschlossen, den Starttermin mit der verbindlichen Einführung des HU-Adapters 21 Plus am 1. Juli 2015 zu koppeln.

Laut der 47. Änderungsverordnung hätte die neue HU-Bremsenrichtlinie mit der Bezugswertemethode für die Bremswirkungsprüfung auf Prüfständen und vielen weiteren Neuerungen ab 1. Januar 2013 angewendet werden müssen. Aufgrund einer Reihe von Umsetzungsproblemen wird die HU-Bremsenrichtlinie aber bisher noch nicht angewendet. Vielmehr wurde von einem zuständigen Gremium, dem Technischen Beirat, welcher mit der Feinjustage und Überwachung der HU betraut ist, als neuer Starttermin der 1. Juli 2015 festgelegt. Ab diesem Tag wird der Einsatz des im Rahmen der Durchführung der HU erforderlichen HU-Adapters 21 Plus verbindlich vorgeschrieben. Zur Erinnerung: Neue Standards für die Bremsprüfstände und neue Regeln für die Durchführung der Bremsprüfungen im Rahmen der HU wurden erforderlich, weil sich bei diesem Themenkomplex in Deutschland seitens des Gesetzgebers über Jahrzehnte nichts getan hatte. Dies führte dazu, dass die Bremsprüfung an modernen Fahrzeugen bei der HU nach völlig veralteten Regeln durchgeführt werden musste.

Stand der Technik berücksichtigt

Für viele technische Neuerungen wie zum Beispiel die elektrische Parkbremse oder extrem schnell ansprechende, elektrohydraulische Bremssysteme existierten keine geeigneten Prüfmethoden. Und auch die Anforderungen an die Bremsprüfstände waren längst überholt. Im Zuge der Novellierung der HU, welche letztlich eine Reihe von EU-Vorgaben umsetzt, wurde das Thema Bremsprüfung grundsätzlich aufgegriffen. Die neue Bremsenprüfstandsrichtlinie wurde bereits im Sommer 2011 veröffentlicht. So müssen alle ab 1. November 2011 ausgelieferten Bremsprüfstände, welche für die Durchführung der HU bestimmt sind, der neuen Richtlinie entsprechen. Die Beschaffenheit eines Bremsprüfstandes wird in dieser Richtlinie in vielen Details vorgegeben. Ein ungewohntes Element dabei ist die asalivestream-Schnittstelle, welche die rohen Messwerte der Bremsprüfung in Echtzeit zur Verfügung stellt. Diese Technologie verteuert allerdings die Bremsprüfstände. Der Nutzen für diesen Mehrpreis, letztlich die Möglichkeit, auch in Zukunft die HU in der eigenen Werkstatt durchführen zu lassen, ist manchen Werkstätten zu abstrakt, da die Übergangsfrist noch mehrere Jahre beträgt. Findige Anbieter haben bereits Gutscheine und andere Möglichkeiten für eine spätere asalivestream-Nachrüstung erfunden, nur um ihren Kunden zunächst mal einen preiswerten Prüfstand verkaufen zu können. Bis Ende 2019 haben alle Prüfstellen und Prüfstützpunkte Zeit, einen der Bremsprüfstandsrichtlinie konformen Bremsprüfstand zu installieren.

Neue Bremsenrichtlinie kam 2012

Im Sommer 2012 wurden sämtliche neuen Richtlinien zur HU veröffentlicht und traten am 1. Juli 2012 in Kraft. Unter anderem wurde in der HU-Bremsenrichtlinie festgelegt, dass diese ab 1. Januar 2013 anzuwenden sei. Dass es nun anders kommt als gedacht, hat viele Ursachen. Ein entscheidendes Kriterium hierbei ist der HU-Adapter 21 Plus. So wird bei hydraulischen Bremsanlagen als Bezugswert in der Regel ein Sensorwert des Fahrzeugs verwendet. Dieser Sensorwert soll den Bremsdruck repräsentieren, wobei auch andere Größen, wie der Bremspedalweg oder der Bremspedaldruck, Verwendung finden könnten. Welche Daten verwendet werden, wird von der so genannten Zentralen Stelle (FSD) je nach Fahrzeugtyp und Verfügbarkeit der Daten über die Diagnoseschnittstelle festgelegt. Alle Daten müssten mit dem HU-Adapter 21 Plus ausgelesen werden.

Die Werkstattausrüster begleiten die Bereitstellung der aktuellen Bremskraftwerte sowie die über Drucksensoren ermittelten Luftdruck- bzw. Bremsdruckwerte bei Nutzfahrzeugen. Die beiden Datenströme, also jeweils ein Signal für den Bremsdruck sowie eines für die Bremskraft, wird im Produktivsystem der Überwacher, einer speziellen Software für die Durchführung der HU, synchronisiert. Dieses Verfahren bietet in der Summe viele Vorteile, weil umfangreiche Daten jeder Bremsprüfung ausgewertet werden können, weil keine Daten mehr abgelesen und manuell übertragen werden müssen, also die Produktivität drastisch wächst, quasi keine Fehler auftreten können und vieles mehr. Aber der HU-Adapter 21 Plus ist noch nicht einsatzbereit. Diese Situation hat nicht nur zur Verzögerung der Einführung der HU-Bremsenrichtlinie geführt, sondern auch für eine erhebliche Verunsicherung im Markt.

Mitentscheidend für die Verzögerung der Umsetzung der Bremsenrichtlinie sind aber auch viele weitere, kleine Detailfragen. Da geht es mal um die softwaremäßige Abdeckung aller Automarken, mal um grundsätzliche Überlegungen zum Kommunikationsweg zwischen der asalivestream-Schnittstelle eines Bremsprüfstandes in der Werkstatt und dem Notebook des Prüfers, wie Frank Beaujean, Leiter des Fachbereichs Prüfstände des ASA-Verbands, erklärt.

Noch viele offene Fragen

Schließlich wird für die Kommunikation eine drahtlose Datenübertragung angestrebt, was angesichts der häufigen Ortswechsel eines Prüfingenieurs, der Vielzahl möglicher Funkverbindungen, der Anforderungen an den Datenschutz und schließlich der Handhabung vor Ort komplexer ist, als es den Anschein hat. Der ASA-Verband sieht, wie die Skizze unten verdeutlicht, seine Mitglieder für die Prüftechnik und die Bereitstellung der asalivestream-Schnittstelle in der Pflicht. Eine vom Verkehrsministerium eigens eingesetzte Arbeitskommission soll die Probleme nun lösen.

Die ursprüngliche Intention war, dass durch den langen Vorlauf viele Werkstätten für die HU-Bremsprüfung bereit sein würden, wenn der HU-Adapter 21 Plus zum Einsatz kommen würde. Und diese Kalkulation geht nicht auf, weil der Handel im preissensiblen Bremsprüfstandsmarkt lieber Prüfstände ohne asalivestream-Schnittstelle vermarktet. Der sich abzeichnende Nachrüstungsbedarf ab 2015 wird daher erheblich sein. Ab 1. Januar 2020 können Werkstätten, die über keinen Bremsprüfstand gemäß der Bremsprüfstandsrichtlinie mit asalivestream-Schnittstelle verfügen, nicht mehr als Prüfstützpunkt fungieren.

Die gegenwärtig geübte Praxis ist die, die Bremsprüfung nach der herkömmlichen Methode durchzuführen, obwohl die Übergangsfristen zum Jahreswechsel ausgelaufen sind.

Bernd Reich

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