Waren die ersten LED-Nachrüstlampen von ams Osram noch mit großen Lüftern ausgestattet, die außerhalb des Scheinwerfergehäuses lagen und zu Beginn teils mit Staubkappen geschützt werden mussten, brachte der Hersteller Ende 2024 erstmals eine 1:1-Version einer H7-Lampe auf den Markt. Sie entspricht in den Abmessungen genau dem Halogen-Pendant und ist somit ebenso einfach einzusetzen. Bei der neuen Version "Speed" konnte der Lüfter nochmals verkleinert werden, dadurch konnte er vor die Lampenfassung und in das Scheinwerfergehäuse wandern. "Die Speed-Version ist unser Highlight und vereint alles, was man sich von einer LED-Lampe wünscht. Sie bietet im Vergleich zur Halogenlampe mehr LED-Licht in Kaltweiß und ist aufgrund der identischen Größe schnell auszutauschen. Darüber hinaus ist sie vibrationsbeständig und mit einer Fünf-Jahres-Garantie ausgestattet. Außerdem ist es uns gelungen, eine innovative Elektronik in der Lampe unterzubringen", so Isabel Rupprecht, Senior Product Manager LEDr street-legal bei ams Osram.
Neue Elektronik ersetzt CAN-Bus
Dazu erklärt die Technikerin: "Viele Fahrzeuge führen über die Bordelektronik einen Kaltlampentest durch und überprüfen dadurch die Funktionsfähigkeit des Leuchtmittels. Bisher führt das bei einer LED mit Halbleitertechnik dazu, dass die Lampe kurz aufblitzt. Dieses störende Aufblitzen konnten wir mit der neuen Elektronik in der Speed-LED abstellen." "Außerdem", ergänzt Fabian Wagner, Senior Manager Development & Application LEDr Europe bei ams Osram, "entfällt der früher oft notwendige CAN-Bus, der Fehlermeldungen aufgrund der unterschiedlichen Leistungsaufnahme von Halogen und LED unterdrückte. Auch das haben wir in die Elektronik der Lampe integriert."
- Ausgabe 06/2025 Seite 024 (548.5 KB, PDF)

Doch bei aller Innovation und Technik bleibt ein Haken: Alle LED-Leuchten werden bislang nach der Norm ECE R112 für jeden Scheinwerfer unterschiedlicher Fahrzeugmodelle einzeln zunächst im eigenen Lichtlabor auf die korrekte Lichtverteilung getestet. Ist die Kombination Lampe/Scheinwerfer in Ordnung, wird sie vom TÜV SÜD am Fahrzeug überprüft und schließlich die Freigabe beim KBA beantragt. Wer sich für eine Umrüstung interessiert, muss zunächst nachschauen, ob sein Fahrzeug auf dieser Freigabeliste enthalten ist. Denn nicht für alle Fahrzeuge wird aus wirtschaftlichen Gründen dieser aufwendige Freigabeprozess durchgeführt. Autofahrer, deren Modell sich auf der mittlerweile recht umfangreichen Liste findet, müssen schließlich noch eine ABG im Fahrzeug mitführen.
Eine für alle
Doch auch hier ist Erleichterung in Sicht. Mit der Night Breaker LED Smart ECE H11 bringt ams Osram erstmals eine vollständig nach ECE-R37-homologierte LED-Nachrüstlampe auf den Markt, die für alle Zwölf-Volt-Fahrzeuge in allen ECE-Vertragsstaaten freigegeben und in Deutschland mit einer E1-Markierung versehen ist. Damit entfällt das Abgleichen der Scheinwerfergenehmigungsnummer auf der Kompatibilitätsliste und das Mitführen offizieller Genehmigungsdokumente. Die H11-LED-Lampe darf also für jede Lichtfunktion, sei es Abblend-, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer, die eine H11-Spezifikation hat, eingesetzt werden und die H11-Halogenlampe ersetzen. Auf der Verpackung ist die Lampe deshalb mit dem Vermerk "ECE street legal" gekennzeichnet. "Wir haben die Bezeichnung street legal bewusst behalten, weil das für den Kunden verStändlicher ist als die reine ECE-Kennzeichnung", erklärt Isabel Rupprecht. Während die LED-Lampen mit ABG bei einer Fahrt in ein Land mit Linksverkehr wieder auf Halogen zurückgerüstet werden müssen, entfällt dies für die H11-LED aufgrund der ECE-Freigabe.