Beim Thema "Brandgefahren durch Elektrofahrzeuge im Autohaus" handelt es sich um eine neue Gefährdung, mit der sich - neben den Kfz-Betrieben und Feuerwehren - natürlich auch die Versicherer beschäftigen müssen, um auch zukünftig maßgeschneiderten und preisgünstigen Versicherungsschutz bieten zu können.
Aktuell gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass Elektroautos mit oder ohne Unfalleinwirkung häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor - laut den Experten von Feuerwehr oder ADAC könnte es sogar sein, dass Elektroautos seltener zu Bränden neigen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dass Brände von Elektroautos jedoch bedrohlicher wirken, liegt zum einen daran, dass es beinahe unmöglich ist, einzelne Batteriezellen zu löschen. Beim Elektroauto ist zudem zu beachten, dass sich der Akku aufgrund von inneren Beschädigungen bis zu 72 Stunden nach einem Unfall entzünden kann.
Brandschutzvorschriften beachten
Für Kfz-Betriebe ist zu beachten, dass sich unter Umständen aus der Umnutzung der Gebäude oder der Installation von Ladestationen eine behördliche Genehmigungspflicht ergeben könnte. Als Folge daraus entstünden baurechtliche Brandschutzvorschriften, die von einem Fachplaner in einem Brandschutzkonzept zusammengefasst dargestellt werden. Diese müssen natürlich - wie alle anderen gesetzlichen und behördlichen Brandschutz auflagen auch - eingehalten werden, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Als berufsständischer Versicherer des Kfz-Gewerbes kennen wir die Problematik von Fahrzeug- und Batteriebränden aus Schadenerfahrungen der Vergangenheit und geben hierzu folgende Empfehlungen für Unfallfahrzeuge mit Elektromotor und Antriebsbatterie:
1. Verunfallte Fahrzeuge
Verunfallte Fahrzeuge dürfen ausschließlich im Freien abgestellt werden und ein Elektro-Fachmann (Fachkundiger für Hochvoltsysteme) muss die elektrischen Komponenten deaktivieren und untersuchen. Hierzu müssen eigene Stellplätze im Freien bzw. in einem Unterstand oder in einem Nebengebäude mit Mindestabstand von fünf Metern zu Gebäuden vorgehalten werden.
2. Lagerung Lithium-Ionen-Batterien
Die Brandschutzanforderungen bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien im Gebäude ergeben sich aus dem Energieinhalt pro Lagereinheit (z. B. Palette) und werden in Abstimmung mit den Kfz-Betrieben individuell festgelegt. Grundsätzliche Mindestanforderungen, die immer erfüllt werden sollten, sind ein eigener, feuerbeständig abgetrennter Bereich als Lagerplatz, um einen Entstehungsbrand für mindestens 90 Minuten räumlich zu begrenzen. Die Begrenzung eines Entstehungsbrandes auf Teile eines Autohauses ist deshalb so wichtig, weil im Falle eines Brandes insbesondere größerer Mengen an Batterien mit einer Kontamination durch korrosive und toxische Stoffe zu rechnen ist. Und das Übergreifen des Feuers auf das weitere Lagergut könnte dazu führen, dass mit einem Totalabbrand des Autohauses gerechnet werden muss. Aus diesem Grund sollte auch ein Abstand zu anderen brennbaren Gegenständen von mindestens 2,5 Metern eingehalten werden. Wir empfehlen zusätzlich die Überwachung durch eine automatische Brandmeldeanlage. Im Einzelfall können darüber hinaus weitere Schutzmaßnahmen erforderlich werden.
3. Beschädigte Batterien
Für beschädigte Batterien ist ein eigener Lagerplatz in einem Unterstand bzw. Nebengebäude mit Mindestabstand von fünf Metern zu Gebäuden als "Quarantänestation" einzurichten.
4. Laden im Freien
Ladestationen sollten sich idealerweise auch außerhalb der Gebäude mit einem Mindestabstand von fünf Metern zwischen dem zu ladenden Fahrzeug und dem Gebäude befinden.
5. Laden im Gebäude
Der Akku sollte während der Betriebszeiten geladen werden. Ist dies nicht der Fall, sollte eine automatische Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle vorhanden sein, damit ein Brandereignis frühzeitig gemeldet wird und die Feuerwehr schnellstmöglich vor Ort die Brandbekämpfung übernehmen kann. Damit ein Brand auf einen Bereich begrenzt werden kann, ist es unerlässlich, dass der Raum, in dem die Ladestationen installiert sind, feuerbeständig von den weiteren Betriebsbereichen getrennt ist. Die Feuerwehr hat damit die Möglichkeit, das entstandene Feuer wirksam mit großen Mengen Wasser über einen Zeitraum von 90 Minuten zu bekämpfen, ohne dass das Feuer auf weitere Gebäudeteile übergreift.
Versicherbarkeit
Wir als Versicherer sind davon überzeugt, dass mit der Weiterentwicklung der Akkumulatoren und der Ladetechnik durch die Automobilwirtschaft auch zukünftig die Versicherbarkeit der Kfz-Betriebe gewährleistet ist. Hierzu werden Schadenfälle analysiert und - falls notwendig - Schutzkonzepte individuell angepasst. Auch hierfür stehen wir als der berufsständische Versicherer den Kfz-Betrieben mit Rat und Tat gerne zur Seite.
Gastautor Gerhard Wegert ist Versicherungsbetriebswirt (DVA) sowie Experte für Brandschutz + Risikobeurteilung bei der Nürnberger Versicherung.