Die niedrige Altersgrenze von 18 Jahren beim geplanten gesetzlichen Mindestlohn könnte sich negativ auf die Nachwuchssuche im Kfz-Gewerbe auswirken. Diese Befürchtung äußerte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) am Dienstag in einer Mitteilung. Potenzielle Auszubildende könnten nach dem Schulabschluss auf die Idee kommen, gleich den Weg auf den Arbeitsmarkt zu suchen statt eine Ausbildung zu absolvieren.
"In der jetzigen Form behindert die Mindestlohnregelung das Bemühen um qualifizierten Nachwuchs in massiver Weise", so ein ZDK-Sprecher. Denn die durchschnittliche Ausbildungsvergütung liege auch im Kfz-Gewerbe unter der geplanten Höhe des Mindestlohns. Daher fordere das Kfz-Gewerbe, die Altersgrenze auf mindestens 21 Jahre oder besser noch auf 25 Jahre heraufzusetzen.
Schon heute sei der Kampf um den Ausbildungsnachwuchs "voll entbrannt", so der ZDK. Die Zahl der Abgänger aus allgemeinbildenden Schulen ging laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im vergangenen Jahr um rund 20.000 gegenüber dem Referenzjahr 2000 zurück. Diese Zahl werde sich in den kommenden Jahren drastisch erhöhen und im Jahr 2016 bei etwa 90.000 liegen. Darunter habe auch das Kfz-Gewerbe zu leiden. So sei die Zahl der Auszubildenden im Jahr 2013 um 3,2 Prozent auf 87.490 gesunken (2012: 90.345). (ng)
In unserer "Frage der Woche"-Box rechts können Sie noch bis 11.5. Ihre Meinung zur ZDK-Forderung äußern.