Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) ist in den vergangenen Wochen juristisch gegen mehrere Vertragsbetriebe vorgegangen. Wie der Verband am Dienstag mitteilte, wurden kostenpflichtige und mit Vertragsstrafen für den Wiederholungsfall versehene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen von verschiedenen Autohäusern erwirkt. Sie hatten laut GVA in Zeitungsanzeigen bzw. auf Aufklebern in Serviceheften Endkunden davor gewarnt, ihr Fahrzeug in die Obhut freier Werkstätten zu geben. So wird beispielsweise in der abgemahnten Anzeige einer niedersächsischen Automeile markenfremden Werkstätten u.a. vorgeworfen, sie böten "minderwertigere Leistungen unter dem Begriff 'Inspektion' an" und sie verkauften "nachgebaute Teile von minderer Qualität". Wer in herstellerfremden Werkstätten sein Fahrzeug warten lasse, könne grundsätzlich keine Kulanz vom Hersteller erwarten. Zudem hätten Fahrzeuge, die bei einer Herstellerwerkstatt gewartet wurden, einen höheren Wiederverkaufswert. "Aussagen dieser Art widersprechen der aktuellen Kfz-GVO (EG) Nr. 461/2010. Aufgrund der Kartellrechtswidrigkeit werden sie von Fahrzeugherstellern selbst in der Regel nicht verwendet. Nutzen Autohäuser solche Aussagen etwa in der genannten Weise, verstoßen sie gegen § 5 Abs. 1 Ziff 1 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)", heißt es in der GVA-Mitteilung. Verbandspräsident Hartmut Röhl kündigte ein weiterhin "entschlossenes Einschreiten" des GVA gegen Wettbewerbsverstöße an. Dies habe schon bei den Fahrzeugherstellern Wirkung gezeigt. "Der GVA wird sich auch in Zukunft für die Einhaltung der Spielregeln im gesamten Kfz-Aftermarket, gleich ob frei oder gebunden, engagieren", sagte Röhl abschließend. (ng)
Unlauterer Wettbewerb: GVA mahnt Autohäuser ab
Weil sie in Anzeigen bzw. auf Serviceheft-Aufklebern die freien Mitbewerber madig machten, hat der Verband einigen Markenbetrieben Unterlassungserklärungen ins Haus geschickt. Verbandspräsident Röhl kündigte ein weiterhin "entschlossenes Einschreiten" gegen Wettbewerbsverstöße an.