Auf Autofahrer und Führerschein-Anwärter kommen 6,5 Prozent höhere Gebühren bei der Haupt- und Abgasuntersuchung zu. So erhöht sich die maximale Abgabe für die Hauptuntersuchung um 4,50 auf 43,50 Euro. Die Gebühren für die periodische Abgasuntersuchung (AU) werden nach TÜV-Angaben bei Benzinern um etwa zwei auf rund 33 Euro ansteigen und für Diesel-Pkw um sechs auf maximal 98 Euro. Der Bundesrat stimmte am Donnerstag einer entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu. Auf alle Beträge kommt noch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wer wegen Alkoholkonsum seinen Führerschein abgeben musste und ihn wiedererlangen will, muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung bei Medizinern des TÜV – im Volksmund "Idiotentest" genannt: Das notwendige Gutachten kostet künftig 338 Euro – 21 Euro mehr als bisher. Alle Führerscheinprüfungen werden ebenfalls teurer. (tk) Den Text des Bundesratsbeschlusses finden Sie in der Downloadbox rechts.
TÜV-Gebühren: Haupt- und Abgasuntersuchungen werden teurer
Bundesrat billigt höhere Gebühren für TÜV