Chip-Tuning verändert zwar die Motorleistung, nicht jedoch die Motoreigenschaften. Die vertragliche Zusicherung, ein Gebrauchtfahrzeug habe noch den Originalmotor, wird durch das Tuning und den damit verbunden Einbau eines elektronischen Steuergeräts nicht unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden, teilte der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit. Im zu Grunde liegenden Fall musste der Verkäufer eines Gebrauchtwagens den Einwand des Käufers, es sei eine vertragliche Vereinbarung missachtet worden, nicht hinnehmen (Urteil vom 3. Dezember 2004, AZ: 14 U 33/04). (pg)
Trotz Chip-Tuning: Originalmotor bleibt Originalmotor
Urteil: Erhöhung der Leistung verändert Motoreigenschaften nicht