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Suzuki

01.01.2012 09:41 Uhr
Markenlogo Suzuki
© Foto: asp

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Die Antworten der Suzuki International Europe GmbH auf folgende 14 Fragen unserer Garantie- und Kulanz-Umfrage 2012 finden Sie unter diesem Text in der Infobox unter "Dateidownload": 1. Welche Garantie- /Gewährleistungsregelungen und Kulanzregelungen bieten Sie Kunden für Ihre Fahrzeuge? 2. Welche Baugruppen werden von den jeweiligen Regelungen erfasst, welche Leistungen werden bei einem Garantie-/Gewährleistungs- oder Kulanzfall ersetzt (Material; Lohn für Aus- und Einbau; bitte jeweils prozentual angeben, in welcher Höhe Kosten ersetzt werden)? 3. Gelten diese Regelungen für ganz Europa oder beziehen Sie sich nur auf in Deutschland verkaufte Fahrzeuge und welche Regelungen gelten für Garantie, Gewährleistung, Kulanz wenn Neufahrzeuge von deutschen Händlern im europäischen Ausland beschafft wurden (Reimporte)? 4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Garantie-/Gewährleistungs- Regelungen auch bei „Fremdwartung“ voll umfänglich erhalten bleiben? 5. Wie müssen nicht zu Ihrem Servicenetz gehörende Betriebe ausgeführte Servicearbeiten konkret dokumentieren? 6. Genügen im Garantiefall für die Anforderung „Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben ausgeführt“, Stempel und Unterschrift der ausführenden Werkstatt im Serviceheft oder verlangen Sie zusätzliche Dokumente (Werkstattrechnung, abgearbeiteter und vollständig ausgefüllter Inspektionsplan)? 7. Ist zusätzlich zu den Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe auch die Ausführung so genannter Feld- oder Serviceaktionen des Herstellers Voraussetzung für den Erhalt eines Garantieanspruchs? 8. Wenn ja, wie wird sicher gestellt, dass alle Werkstätten ungehinderten und zeitnahen Zugriff auf Ihre Herstellerserviceaktionen (z.B. Softwareupdates veränderte Wechselintervalle von Zahnriemen etc.) haben? 9. Müssen die eigentlichen Garantie-/Gewährleistungsarbeiten grundsätzlich von einem zu Ihrem Servicenetz gehörenden Betrieb ausgeführt werden oder können diese Arbeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch von einem markenfremden Betrieb ausgeführt und direkt mit Ihrer Gewährleistungsabteilung abgerechnet werden? 10. Wenn ja, welche Voraussetzungen muss der markenfremde Betrieb dabei erfüllen? 11. Schließen Sie Kunden, die ihr Fahrzeug während der Garantie-/Gewährleistungszeit fremd warten ließen, grundsätzlich von Kulanzregelungen aus? Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen für ein erfolgreiches Kulanzbegehren erfüllt sein? 12. Über welchen Weg können Kunden Garantie- und Gewährleistungsbegehren oder Kulanzansprüche geltend machen? 13. Können Kunden Garantie- und Gewährleistungsfragen direkt mit einer Abteilung Ihres Hauses klären. Wenn ja, wie lauten die Kontaktdaten/Ansprechpartner dieser Abteilung? 14. Haben die jüngsten Urteile deutscher Gerichte (BGH-Az.: VIII ZR 293/10 und LG Bonn Az.: 5 S 255/10 - in beiden Fällen ging es um die Abhängigkeit der Garantiebedingungen von der Einhaltung von Wartungsintervallen, s.a. http://www.autoservicepraxis.de/cms/1044166) Änderungsbedarf bei Ihren Garantiebedingungen hervorgerufen? Wenn ja, in welcher Form? Bitte beachten Sie: Die Antworten sind nur für registrierte Nutzer unseres Online-Dienstes sichtbar. Sollten Sie noch nicht registriert sein, können Sie dies einfach und natürlich kostenlos unter http://registrierung.springerfachmedien-muenchen.de/app/index?theme=SAM nachholen. (asp)

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