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Sicherheit: Rätselraten um Brilliance- Neuzulassungsverfahren nach Crashtest

12.07.2007 16:59 Uhr
Sicherheit: Rätselraten um Brilliance- Neuzulassungsverfahren nach Crashtest
Der ADAC-Crashtest hat Verwirrung ausgelöst.
© Foto: ADAC / AHO Montage

Am Sitz des deutschen Importeurs wird keine generelle Ausnahmegenehmigung für den BS6 mehr erteilt / HSO will nun eine europäische "Kleinserien-Typengenehmigung" nutzen, die noch nicht gültig ist

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Widersprüchliches ist derzeit zum künftigen Neuzulassungsverfahren des Brilliance BS6 zu hören, nachdem Anfang Juli dem bisherigen Weg, die Modelle auf die Straße zu bringen, am Sitz des deutschen Importeurs in Bremerhaven ein Riegel vorgeschoben wurde. Wie der zuständige Sachbearbeiter im Bremer Senat für Bau, Umwelt und Verkehr gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online erklärte, gibt es dort seither keine generelle Ausnahmegenehmigung für die Limousine gemäß §70 StVZO mehr. Dies sei nach den Ergebnissen des ADAC-Crashtests vom Juni nicht mehr vertretbar. Darüber seien der TÜV Nord und die Brilliance Motors Deutschland GmbH schriftlich unterrichtet worden. Allerdings gilt die Entscheidung der Bremer Behörde nur für den Stadtstaat. In den meisten anderen Bundesländern wird die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen nicht an einer zentralen Stelle getroffen, sondern direkt in der Zulassungsbehörde. Der zuständige Sachbearbeiter orientiert sich dabei in der Regel an dem bei einer Einzelzulassung nach §21 StVZO vorgeschriebenen Sachverständigengutachten. Bei dieser so genannten "21er-Abnahme" durch den TÜV (bzw. Dekra in den neuen Bundesländern) werden Crashtestergebnisse aber nicht berücksichtigt. Wie bereits berichtet, sind BS6-Modelle mangels einer europäischen Typgenehmigung bislang mit einer Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht worden, davon ca. 50 Einheiten in Bremen. Grund dafür war allerdings nicht der mangelnde Insassenschutz – das Modell hatte Anfang des Jahres den weniger anspruchsvollen Mindestanforderungen des ECE-Crashtests genügt –, sondern Abweichungen der Ausstattung von der Norm (z.B. fehlende Leuchtweitenregulierung). Nach den ADAC-Ergebnissen müsse nun aber "im Sinne des Verbraucherschutzes" vor Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis eine persönliche Aufklärung des Käufers über die Sicherheitsrisiken des Fahrzeugs erfolgen, sagte der Bremer Behördenmitarbeiter. Konsequenz: Tageszulassungen sind dort derzeit auf dem üblichen Weg nicht möglich. Der Chef des Brilliance-Generalimporteurs, Hans-Ulrich Sachs, kündigte am Dienstag nach einem Gespräch mit den Verantwortlichen des Bremer Senats gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online an, bis zur technischen Verbesserung der BS6-Modelle eine neue EU-Richtlinie für die Neuzulassung von Fahrzeugen nutzen zu wollen. Die europaweit gültige Kleinserien-Typengenehmigung erlaubt die Zulassung von Fahrzeugen ohne die Einhaltung einer Crashtestnorm nur noch bis zu einer Stückzahl von 1.000 Einheiten und soll die unterschiedlichen nationalen Regelungen ersetzen. Neue EU-Richtlinie noch nicht gültig Das Problem: Die neue EU-Richtlinie ist in Deutschland noch nicht gültig. Während der Bremer Senatsmitarbeiter sagte, sie werde im nächsten Verkehrsblatt veröffentlicht, erklärte ein KBA-Mitarbeiter auf Anfrage, dass mit einer Veröffentlichung frühestens im Herbst zu rechnen sei. Das KBA könne eine Kleinserien-Genehmigung bis dahin nur auf Basis der bisherigen nationalen Regelung erteilen. Diese sei allerdings nicht europaweit, sondern nur für Deutschland gültig und gelte zudem nicht für 1.000, sondern nur für maximal 500 Fahrzeuge. Eine Berücksichtigung von Crashtestergebnissen ist dabei allerdings nicht vorgesehen, sagte der Mitarbeiter. (Niko Ganzer)

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