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Schlechte Luft in Stuttgart: Land muss Fahrverbote für Euro-5-Diesel zusichern

29.06.2018 09:50 Uhr
Schlechte Luft in Stuttgart: Land muss Fahrverbote für Euro-5-Diesel zusichern
Ein Transparent, das am Donnerstag vor Beginn des nicht-öffentlichen Erörterungstermins vor dem Verwaltungsgericht hing.
© Foto: picture alliance/Marijan Murat/dpa

Baden-Württemberg will Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 möglichst vermeiden. Doch das Verwaltungsgericht dringt darauf, auch diese Autos mit einzubeziehen. Wie löst das Land diesen Konflikt?

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Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 5 in Stuttgart festlegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht, erklärte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag nach einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom Donnerstag. Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro androhen.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte zuvor angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Sie muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des nächsten Jahres, etwa im September 2019, auch Diesel-Autos der Abgasnorm 5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis 15. Juli darauf festlegen.

Der DUH geht es um die schnelle und vollständige Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch warf dem Land vor, den neuen Luftreinhalteplan zu verzögern.

Unterdessen macht Baden-Württemberg beim Bund Druck wegen des Themas Nachrüstungen. Der Bund müsse die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass nachgerüstete Diesel offiziell eine Anerkennung und Bescheinigung bekämen. "Andernfalls ist es den Ländern rechtlich und praktisch unmöglich, entsprechende Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen in Luftreinhalteplänen vorzusehen und umzusetzen", heißt es in einem Brief des Amtschefs im Landesverkehrsministerium, Uwe Lahl, an den Verkehrsstaatssekretär im Bund, Gerhard Schulz. Das gelte sowohl für Software- als auch für Hardwarenachrüstungen. Zudem müsse eine Zielmarke beim Stickstoffausstoß festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass nur wirksam nachgerüstete Autos zugelassen würden.

Langzeittest mit nachgerüsteten Dieselautos geplant

Das Landesverkehrsministerium und der Autoclub ADAC planen einen Langzeittest mit nachgerüsteten Diesel-Fahrzeugen, der sich bis in den Januar 2019 hinziehen soll. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bezeichnete Hardware-Nachrüstungen am Freitag als ein wichtiges Instrument, um die Stickoxid-Belastungen dauerhaft zu senken. Die Automobilindustrie ist bislang gegen Hardware-Nachrüstungen. Am Freitag waren auch deshalb Gespräche des Verkehrsministeriums mit Technikvorständen und Entwicklungschefs der großen Autohersteller und mit Verbandsvertretern geplant.

Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich aber nur um einzelne Straßenzüge, während in Stuttgart geplant ist, ganze Zonen für alte Diesel-Autos zu sperren. (dpa)

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