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Partikelmessung: Starttermin ist 1. Januar 2023

13.06.2022 10:30 Uhr
Partikelmessung: Starttermin ist 1. Januar 2023
Das Partikelmessverfahren an Dieselmotoren beginnt am 1. Januar 2023 in Deutschland.
© Foto: MAHA

Am 1. Januar 2023 startet in Deutschland das Partikelmessverfahren an Dieselfahrzeugen. Eine Verschiebung des Termins gibt es nicht, erklärt der ASA-Verband.

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Das Partikelmessverfahren an Dieselmotoren beginnt am 1. Januar 2023 in Deutschland. Gerüchte um eine Verschiebung des Zeitpunktes im Markt "sind falsch", erklärte Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband am 1. Juni 2022 auf der Sitzung des Fachbereichs, laut Mitteilung.

Neben dem aktuellen Stand der Zulassungen und Akkreditierungen standen die Folgen der Pandemie und den Krieg zwischen der Ukraine und Russland auf der Tagesordnung, wodurch es zu massiven Beeinträchtigungen bzw. komplett unterbrochenen Lieferketten kommt. "Die in Teilen der Welt immer noch anhaltende Pandemie und der damit verbunden Lockdown in Asien erschweren seit einigen Monaten massiv die Beschaffung wichtiger Teile und Komponenten für die Geräteproduktion", so Hahn. Dadurch seien die Gerätehersteller aktuell beispielsweise gezwungen, selbst während der Baumusterprüfung für Ersatzkomponenten zu sorgen. Hahn weiter: "Dieser Prozess ist sehr aufwändig und führt zwangsweise zu Verzögerungen".

Da aus heutiger Sicht eine ausreichende Marktabdeckung aus den genannten Gründen nicht sichergestellt werden könne, würden folgende Übergangsregelung in Erwägung gezogen:

  1. Der 1. Januar 2023 als Einführungstermin für die Partikelmessung bleibt bestehen und wird nicht verschoben.
  2. Alle AU-Betriebe/Prüfstellen, die rechtzeitig zum 01.01.2023 ein Gerät erhalten haben, müssen verpflichtend die Partikelmessung durchführen.
  3. Alle anderen AU-Durchführenden dürfen unter strengen und noch zu definierenden Bedingungen für einen eng begrenzten Übergangszeitraum eine Opazitätsmessung durchführen.
  4. Die Bedingungen, sowie die zeitliche Dauer der Übergangsfrist werden noch festgelegt und zeitnah bekannt gegeben. Dabei wird eine Bedingung ein Stichtag für den Nachweis einer Geräte-Bestellung sein.
  5. Die Dauer des Übergangszeitraums wird erst im Herbst festgelegt, sodass aufgrund des Fortschrittes bei der Baumusterprüfung der Geräte und der Akkreditierung der Kalibrierlabore eine fundiertere Basis zur Verfügung stehen wird.

Geräte frühzeitig bestellen

Die Gerätehersteller weisen darauf hin, dass Betriebe mit AU-Berechtigung aufgrund der schwierigen Beschaffungssituation möglichst frühzeitig Geräte bestellen sollten - und zwar unabhängig vom Status der Baumusterprüfung. "Es gilt wie bei allen Bestellvorgängen "First in First out". Die Gerätehersteller haben sich auf entsprechende Stückzahlen eingestellt, die auch nach Erteilung der Baumusterprüfung und der notwendigen Kalibrierung unmittelbar in den Markt gebracht werden", sagte Hahn. Lange Vorlaufzeiten bei der Beschaffung führen aber unweigerlich zu langen Lieferzeiten oder Lieferabrissen, sodass man gut beraten sei, frühzeitig eine Bestellung zu platzieren.

Auch der Akkreditierungsprozess sei derzeit bei den Kalibrierlaboren in Arbeit. Akkreditierungen von Kalibrierlaboren würden im zweiten und dritten Quartal 2022 erwartet, hieß es.

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