Das Kraftfahrzeuggewerbe Nordrhein-Westfalen warnt Werkstätten vor einer neuen Problematik bei der Auf- bzw. Nachrüstung von Abgassystemen zur Emissionsreduzierung, diesmal im Transporterbereich. So sollten Firmen, die solche Systeme lediglich mit einem Teilegutachten anbieten, gemieden werden, heißt es in einem Rundschreiben an die Mitgliedsbetriebe. Solche Gutachten reichten nicht aus, um die Emissionsschlüsselnummer nachträglich z.B. von Euro 2 auf Euro 3 zu ändern. Mit solch einem Produkt verbessere sich also weder die Steuereinstufung noch die Einstufung nach der Feinstaub-Kennzeichnungsverordnung, erklären der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dieter Paust und der technische Referent, Horst Jansen, in dem Brief. Paust ergänzte am Freitag gegenüber asp-Online, dass für eine erfolgreiche Änderung in jedem Fall eine gültige ABE nötig sei. Mit dem Teilegutachten sei lediglich sichergestellt, dass das Fahrzeug nach Einbau des Produkts nicht seine Betriebserlaubnis verliert. Eine entsprechende Klarstellung des Verkehrsministeriums im Verkehrsblatt sei zeitgleich mit dem Rundschreiben veröffentlicht worden. Konkret wird in dem Schreiben vor Aufrüstoxidationskatalysatoren eines Anbieters aus dem niederbayerischen Aicha vorm Wald gewarnt, die lediglich mit einem Teilegutachten des TÜV Österreich ausgestattet seien. "Vor dem Erwerb, dem Einbau und dem Weiterverkauf dieser und weiterer, gleich konfigurierter Nachrüstsysteme auch anderer Handelsunternehmen sind die Betriebe zu warnen." Sonst bestünde die Gefahr, dass die mit viel Aufwand gestartete "Transporter-Offensive" (wir berichteten) in eine "ähnliche Richtung verläuft wie die Pkw-Partikelfilter-Nachrüstung". (ng)
Oxi-Kats: Warnung vor unseriösen Produkten für Transporter
Das Kraftfahrzeuggewerbe Nordrhein-Westfalen warnt vor Oxi-Kats, die z.B. von einem niederbayerischen Anbieter lediglich mit einem Teilegutachten geliefert werden. Werkstätten sollten auf jeden Fall auf eine gültige ABE bestehen, damit ein Fahrzeug steuerlich besser eingestuft werden könne.